Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte der allgemeinen und politischen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung für die Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Projekte.
Das können im Einzelnen sein:
- Seminare und Vortragsveranstaltungen,
- interaktive Onlineangebote,
- Workshops und Workcamps,
- Führungen durch Ausstellungen oder Gedenkstätten, politische und historische Stadtrundgänge,
- Projekte an Schulen gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Weiterbildungsförderungsgesetz oder
- andere geeignete Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft gemäß Paragraf 6 Weiterbildungsförderungsgesetz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als geförderte Einrichtung müssen Sie
- ganzjährig und kontinuierlich Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung vorhalten und anbieten,
- mit Ihrer Arbeit den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechen,
- die Offenheit des Teilnehmendenkreises gewährleisten (ausgenommen sind Maßnahmen an Ganztagsschulen),
- die Maßnahmen grundsätzlich selbst in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.