Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt

Wenn Sie als Unternehmen, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Unternehmen, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Was gefördert wird

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt für Sie Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und 2.000.000 EUR.

Der Verbürgungsgrad beträgt

  • 70 Prozent des Kreditbetrages bei Betriebsmitteln,
  • 75 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen und
  • 80 Prozent des Kreditbetrages bei Existenzgründungen und Nachfolgen.

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Ihren Antrag stellen Sie bitte online direkt bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
  • Angehörige der Freien Berufe und
  • Unternehmen, die noch keine Unternehmensfinanzierung haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss sich um ein kleines und mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.
  • Ihr Vorhaben dient der Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.
  • Als Sicherheiten dienen die persönliche Haftung der Inhaberinnen oder Inhaber beziehungsweise der tätigen Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Risikolebensversicherungen und bankübliche Sicherheiten, wenn es sie gibt.

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sichert keine Sanierungs- oder Umschuldungskredite ab.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.