Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
Wenn Sie Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft planen, in einer Modellregion regionale Aktivitäten und Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf zu koordinieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Ihnen als gewerblichem Unternehmen oder als freiberuflich Tätigen zur Aufnahme eines Kredits bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft des Landes Baden-Württemberg bekommen. Die Landesbürgschaften stehen Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen von den Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind.
Wenn Sie eine kulturell herausragende Produktion für Kino und Fernsehen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als Unternehmen mit höchstens 100 Beschäftigten für ein Investitionsvorhaben bereits einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekommen, können Sie für Ihren restlichen Finanzierungsbedarf ein Darlehen bekommen.
Wenn Sie Maßnahmen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eine hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder einen hauptberuflich tätigen Bildungsreferenten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie in die Energieeffizienz Ihres Betriebsgebäudes und Ihrer Gebäudetechnik investieren und für dieses Vorhaben einen Zuschuss oder ein Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder dem Bundesprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ beantragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Ergänzung oder Aufstockung ein Darlehen bekommen. Als kleines oder mittleres Unternehmen können Sie zusätzlich von der Klimaprämie profitieren.
Wenn Sie Ärztin oder Arzt sind und eine Niederlassung im ländlichen Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.