Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft planen, in einer Modellregion regionale Aktivitäten und Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf zu koordinieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf in einem Reformkonzept die Einrichtung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements (RÜM).
Zu den Inhalten und Aufgaben Ihres RÜM–Regionales Übergangsmanagement gehören
- die Moderation und Abstimmung der regionalen Aktivitäten und Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf sowie
- die regionale Steuerung der Neugestaltung in den beteiligten Stadt- und Landkreisen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Personalausgaben, jedoch maximal 42.000 EUR pro Jahr und Vollzeitstelle für die Steuerung des regionalen Übergangsmanagements (bei Teilzeit anteilig)
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Die Beteiligung einer Region an dem Reformvorhaben setzt einen Gremienbeschluss des Schulträgers voraus, den Bildungsgang AVdual an mindestens einer beruflichen Schule einzuführen, sowie einen Gremienbeschluss des Stadt- beziehungsweise Landkreises, das regionale Übergansmanagement zu übernehmen.
- Zu den Aufgaben des RÜM zählen unter anderem:
- Ermittlung der Bedarfe und Abgleich mit den vorhandenen Maßnahmen,
- Vernetzung der relevanten Akteure mit dem Ziel, eine Verantwortungsgemeinschaft für die Kommune/den Landkreis aufzubauen
- Schaffung von Transparenz und Abstimmung der Maßnahmen im Übergangsbereich,
- Einrichtung und Leitung einer regionalen Steuerungsgruppe,
- Steuerung des regionalen Gesamtprozesses.
- Bei Antragstellung müssen Sie unter anderem
- ein schlüssiges Gesamtkonzept zu den wesentlichen Inhalten und Aufgaben der geplanten regionalen Umsetzung der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf,
- Angaben zu Stellenumfang, Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals sowie
- einen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027, vorlegen.