Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg (VwV FSJ)

Wenn Sie Maßnahmen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, mit denen Sie die Qualität der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sicherstellen.

Sie bekommen die Förderung unter anderem für folgende Aufwendungen:

  • Kosten für Seminare, Unterkunft und Verpflegung während der Seminartage,
  • notwendige Reisekosten für Teilnehmer,
  • Kosten für Referenten sowie Honorarkräfte,
  • eindeutig abgrenzbare, mit der pädagogischen Begleitung in unmittelbarem Zusammenhang stehende Kosten der zentralen Stelle nach Paragraf 3 Absatz 2 Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG),
  • Kosten der Organisation des Freiwilligen Sozialen Jahres.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Freiwilliger/Freiwilligem bis zu EUR 500,00 bei einer Mindestdienstdauer von 6 Monaten. Die Summe der Landes- und Bundeszuschüsse darf zusammen nicht mehr 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder elektronisch spätestens bis zum 1.3. des laufenden Jahres an das zuständige Regierungspräsidium.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Träger nach Paragraf 10 Absatz 1 Jugendfreiwilligendienstgesetz, die Mitglied im Landesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr Baden-Württemberg sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie besetzen dauerhaft mindestens 20 FSJ-Plätze und bilden eine zentrale Stelle für die Organisation und Durchführung der pädagogischen Begleitung, die von anderen Fachbereichen personell getrennt ist.
  • Die jeweiligen Zuständigkeiten von Ihnen als Träger und der Einsatzstelle sind klar zu definieren und voneinander abzugrenzen. Dazu müssen Sie sicherstellen, dass
    • die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Mindestqualitätsstandards des zuständigen Ministeriums eingehalten werden,
    • die Maßnahme im Grundsatz für alle jungen Menschen offen ist,
    • die Mindestbeträge für Taschengeld geleistet werden.
  • Die Gesamtfinanzierung des Freiwilligen Sozialen Jahres ist sicherzustellen, wobei Ihr notwendiger Eigenanteil aus Mitteln der jeweiligen Einsatzstellen der Freiwilligen aufgebracht werden kann.

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