Bayern • Förderprogramme

Was gibt es für Förderprogramme?

Die Verfügbarkeit von Förderprogrammen unterliegt laufenden Änderungen. Daher können wir nicht alle aktuellen Möglichkeiten auf unserer Webseite abbilden. Um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben bestmöglich gefördert wird, prüfen wir jede Anfrage individuell und identifizieren die passenden Fördermöglichkeiten zum Zeitpunkt Ihres Interesses.

Machbarkeitsprüfung

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Fördermöglichkeiten

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Zur Bestimmung der Unternehmensdaten ist das Jahr des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.

 

Ausgenommen (nicht antragsberechtigt) sind:

  • Freie Berufe
  • Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Altersheime, Seniorenresidenzen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
  • Unternehmen der Landwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, es sei denn Verarbeitung oder Vermarktung wie in Gewerbebetrieben unter den in der De-minimis-Verordnung genannten weiteren Voraussetzungen
  • von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs
  • nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen
  • Staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
  • Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

  • 2.1 Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken
  • 2.2 IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen

 

Gefördert werden:

  • Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Software.
  • Die zuwendungsfähigen Leistungen umfassen auch die Einführung der entwickelten Lösungen (z. B. Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierungen, technische Dokumentation). 
  • Beratungsleistungen und Schulungsmaßnahmen für die einzuführende Lösung können mit bis zu 50% der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt werden
  • Bei Maßnahmen der Robotik nach dem Förderbereich 2.1 kann zusätzlich die Roboter-Hardware gefördert werden.
  • Bei Maßnahmen der IT-Sicherheit nach dem Förderbereich 2.2 kann auch die hierzu notwendige IKT-Hardware gefördert werden (u.a. Firewall, Datensicherungs- und Netzwerksicherheitskomponenten)

 

Zusammenfassend sind förderfähig im

  • Förderbereich 2.1 Digitalisierung:
    • IKT-Software
    • Roboter-Hardware
    • Beratung und Schulung
  • Förderbereich 2.2 IT-Sicherheit:
    • IKT-Software
    • IKT-Hardware

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich)
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt
  • Ersatzbeschaffungen

     

  • Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme)
  • IKT-Hardware (Ausnahme: Roboter-Hardware im Förderbereich 2.1 Digitalisierung und IKT-Hardware für IT-Sicherheit im Förderbereich 2.2 IT-Sicherheit)
  • Geräte, Anlagen und Maschinen (Produktionsanlagen, CNC-Fräsmaschinen, Säge-/Abbundmaschinen, Druckmaschinen, Automatisierungsanlagen, Vermessungsgeräte, Scanner, medizinische Messgeräte etc.) einschließlich zugehöriger Steuerungssoftware (Ausnahme: Roboter-Hardware nach 2.1)
  • Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter) sowie grafische und redaktionelle Dienstleistungen (Text-, Bild-, Video-, Grafik- und Logoerstellung etc.)
  • Beratungs- und Schulungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung oder Bezug zum Förderprojekt
  • Reise- und Unterbringungskosten des Dienstleisters (Kosten für Anfahrt, Fahrtzeit sowie Hotel- und Verpflegungskosten, Versand-, Fracht-, Versicherungs- und Zollkosten etc.)
  • Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten sowie eigene Entwicklungskapazitäten des antragstellenden Unternehmens
  • IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte

     

  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten (bitte Angebot vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufschlüsseln lassen)
  • IKT-Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen und dort eine förderfähige Maßnahme darstellen

Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogramms (01.07.2024 – 31.12.2027) je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind also zwei Anträge möglich.

Anträge, die vor dem 01.07.2024 (nach der Richtlinie mit Ablauf zum 30.06.2024) gestellt wurden, schließen eine erneute Antragstellung nicht aus und finden bei der Beschränkung auf zwei Anträge pro Unternehmen keine Anrechnung.

Bei der Antragstellung können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich.

 

Digitalbonus Standard:

  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

     

Digitalbonus Plus:

  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
  • Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung
Anhand Ihres Vorhabens und der Firmendaten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen
Wir besprechen Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern die Kommunikation mit unseren Partnern für die Förderungen – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

04

Projektstart
Anschließend kann die Umsetzung Ihres Projektes starten. Unser Team begleitet Sie und garantiert eine transparente und zuverlässige Kommunikation und koordiniert alle Phasen.

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