Ort des Gemeinwesens (FRL Orte) - Förderung von Sozialen Orten

Stärkung von Ortsgemeinschaften und Netzwerken besonders in benachteiligten Quartieren und in von Abwanderung geprägten Gemeinden.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Charakterisierung Sozialer Orte:
    • Vorrangig im ländlichen Raum oder mit konkretem Stadteilbezug
    • Möglichst zentral, barrierefrei und ansprechend für alle Bevölkerungsgruppen
    • Basis sind möglichst lokale Initiativen der Zivilgesellschaft
    • Möglichkeit zum Austausch und Begegnung
    • Integrierter Ansatz in der Gemeinde beziehungsweise im Quartier
    • Ausrichtung an lokalen, gemeinwesensorientierten Erfordernissen
    • Aktivierung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements
    • Förderung Inklusion, Vernetzung und Stärkung der Gemeinschaft 
    • Zusammenarbeit mit der lokalen Verwaltung
    • Bereitstellung der eigenen Räumlichkeiten für andere Nutzergruppen
  • Durchführungsort: Freistaat Sachsen
  • Förderung von Personal- und Sachausgaben
  • Juristische Personen des Privatrechts: Gemeinnützige Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Ansässigkeit und lokale Verankerung des Trägers im Freistaat Sachsen
  • Nachrangigkeit der Förderung zu Fördermöglichkeiten durch Bundes- oder EU-Programme
  • Interessensbekundungsverfahren
  • Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
  • Zuwendung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • In begründeten Ausnahmefällen: Förderung bis zu 100 %
  • Möglichkeit der Einbringung von Eigenanteil als projektbezogene unbare Leistungen
  • Möglichkeit zur Förderung von Investitionen von bis zu 50.000 EUR
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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