ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen
Was bietet das Förderprogramm?
- Verbesserung von Erwerbschancen der Eltern im Rahmen eines individuellen und vernetzten Hilfeansatzes
- Stärkung von Bildungskompetenzen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Fördergegenstand 1: Maßnahmen TANDEM Sachsen
- Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II, III und VIII
- Vorhaben, die bei Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, insbesondere
- Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in Ergänzung zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
- beschäftigungsorientiertes Intensivcoaching und Einwerben von Beschäftigungsmöglichkeiten
- ganzheitliche intensive sozialpädagogische Beratung und psychosoziale Unterstützung der Familie in Ergänzung zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- psychologische Beratung
- Netzwerkarbeit und Lotsenfunktion für die Familien
- Bereitstellung von ergänzenden bedarfsgerechten sozialintegrativen und qualifizierenden Förderangeboten für Kinder und Erwachsene
- Planung und Steuerung von Fallkonferenzen
- Planung und Steuerung von Gruppenangeboten zur Stabilisierung und mit dem Ziel der Beschäftigungsorientierung
Fördergegenstand 2: Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen:
- Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung der Vorhaben nach Ziffer II Nummer 1 „Maßnahmen TANDEM Sachsen“ insbesondere mit folgendem Aufgabenspektrum:
- Fachliche Begleitung der Programmumsetzung und der Maßnahmen TANDEM Sachsen in den Regionen durch bedarfs- und standortspezifische Beratung und Prozessbegleitung dieser Maßnahmen
- Koordinierung und Vernetzung der Vorhaben sachsenweit und in den einzelnen Regionen
- Fortschrittsanalyse, d. h. Angaben zum aktuellen Umsetzungsstand der Projekte (u. a.
Auswertung Sachstandsberichte) - Ansprechpartner für Evaluierungsprozess ESF Plus 2021 – 2027
- fachliche Qualitätssicherung und -kontrolle für das SMWA (u. a. Monitoring und Erfolgskontrolle)
- Entwicklung von Qualitätsstandards
- Identifikation von auftretenden Problemstellungen und Erarbeitung möglicher Lösungsansätze
- Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen (u. a. Workshops, Fachtagungen
Fachaustausche) zu ausgewählten Projektinhalten und fachliche Vernetzung - Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Zielstellung des Gesamtvorhabens (u. a.Förderung bekannt machen, Erstellung einer Website sowie Projektlandkarte und Faktenblätter, Information der Wirtschafts- und Sozialpartner, Kommunikation von Best Practice-Beispielen, Zuarbeit zur Zeitschrift „EU-Zeit sowie zu sonstigen Publikationen
gemäß Kommunikationsvorschriften der EU 2021 – 2027) - Aufbereitung einschlägiger Studien- und Forschungsergebnisse
- Schnittstellenanalyse zu bestehenden Landes-/Bundesprogrammen sowie gesetzlichen Regelinstrumenten
Wer wird gefördert?
- Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Fördergegenstand 1: Maßnahmen TANDEM Sachsen
- Das Vorhaben richtet sich an folgende Zielgruppe: Bedarfsgemeinschaften nach SGB II mit mindestens einer arbeitslosen Person und mindestens einem Kind in der Regel unter 18 Jahren.
- Das Beratungsteam im jeweiligen Vorhaben stellt auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der einzelnen Professionen ab. Dies sind in der Regel sozialpädagogische Fachkräfte und Psychologen sowie beschäftigungsorientierte Coaches.
- Das eingesetzte Personal ist soweit zutreffend nach den jeweiligen tarifvertraglichen beziehungsweise besoldungsrechtlichen Regelungen einzustufen.
- Die Nachrangigkeit gegenüber den regulären Instrumenten des Sozialgesetzbuches (SGB II, SGB III und SGB VIII) ist zu beachten und einzuhalten. Für jede Bedarfsgemeinschaft ist deshalb vor Zugang in das Projekt eine Bestätigung des zuständigen Jobcenters und Jugendamtes einzuholen, aus der hervorgeht, dass unter den Regelinstrumenten der Sozialgesetzbücher keines hinreichend den individuellen Bedarfslagen der Bedarfsgemeinschaft entspricht und daher weitergehende beziehungsweise ergänzende Unterstützung im Rahmen des Projektes erforderlich ist.
- Das zuständige Jobcenter und das zuständige Jugendamt müssen mit dem Projektantrag bestätigen, dass ein Bedarf an der Durchführung besteht und vergleichbare Angebote der sozialen und beruflichen Integration für potentiell teilnehmende Bedarfsgemeinschaften nicht vorliegen.
- Zur Sicherstellung der Kohärenz und Vermeidung einer Doppelförderung ist eine gleichzeitige Umsetzung des ESF-Förderprogramms des Bundes Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder im Landkreis/kreisfreier Stadt ausgeschlossen, mit dem Projektantrag ist eine entsprechende Bestätigung durch das zuständige Jobcenter einzureichen.
- Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein. Diesen finden Sie im Bereich Formulare & Downloads.
Fördergegenstand 2: Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen:
An den Projektträger werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Arbeits- und Beschäftigungsintegration von (Langzeit-)Arbeitslosen
Kompetenz und Erfahrung in der Begleitung von Förderprogrammen
gute Vernetzung mit den relevanten Akteuren auf Landes- und Bundesebene
Kenntnisse über vorhandene Programme und Leistungen des Bundes und des Landes zur Arbeits- und Beschäftigungsintegration sowie zur Kinder- und Jugendhilfe
das geplante Personal muss über hinreichende Qualifikationen zur Projektumsetzung verfügen.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Fördergegenstand 1: Maßnahmen TANDEM Sachsen:
Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach-, und Verwaltungsausgaben sowie Ausgaben der Teilnehmenden (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften).
Förderung von bis zu 95,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für juristische Personen des öffentlichen Rechts aus dem kommunalen Bereich bis zu 90,00 %
Der Projektdurchführungszeitraum kann bis zu 36 Monate betragen.
Fördergegenstand 2: Landesweite Servicestelle TANDEM Sachsen:
- Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben. Personalausgaben können bei Eigenpersonal als personenbezogene Pauschale je Einsatzstunde oder Einsatzmonat (Kosten je Einheit) ausgereicht werden. Die Sach- und Verwaltungsausgaben werden als Restkostenpauschale ausgereicht. Restkosten werden mit einem Pauschalsatz in Höhe von 25,00 % der direkten förderfähigen Personalkosten gefördert.
- Die Förderung wird als Projektförderung und in Form der Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden bis zu 95,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Projektlaufzeit soll zunächst 36 Monate betragen. Das bewilligte Vorhaben kann ohne erneute Förderbekanntmachung nach entsprechender Antragstellung um einen Zeitraum bis längstens zum Projektende der Vorhaben Maßnahmen TANDEM Sachsen (Fördergegenstand 1) verlängert werden.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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