Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Baumaßnahmen an Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Aus-, Um-, Neubau und Sanierung von Hilfseinrichtungen, z. B. der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen oder die Schaffung von neuen räumlichen Kapazitäten und innovativen Wohnformen.
  • Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für den Betrieb von Hilfseinrichtungen
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des Privatrechts, die als gemeinnützig anerkannt sind 
  • Zweckbestimmte Weiterleitung an Dritte ist möglich
  • Auswahl der Projektidee durch die Bundesservice- und die Landesstelle (siehe Kontakt)
  • Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben durch den Bund
  • Zusätzlich Finanzierung von i. d. R. 10 % aus Landesmitteln möglich
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
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Rechtlicher Hinweis

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