ESF Plus-Richtlinie Fachkräftesicherungslotse
Was bietet das Förderprogramm?
- Bereitstellung eines Beratungsangebots
- zur Hebung von Potenzialen der Fachkräftesicherung
- zum Schaffen geeigneter Rahmenbedingungen zur Fachkräftesicherung in Sachsen
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Bereitstellung und Durchführung von Erst- und Verweisberatungen für Unternehmen und Beschäftigtenvertretungen zu allen Themen der Fachkräftesicherung und Guter Arbeit, die sich an den Unternehmensbedarfen ausrichten, insbesondere zur
- Implementierung und Ausbau von Instrumenten der strategischen Personalarbeit bei sächsischen Arbeitgebern
- Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität
- Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung
- Einführung und Stärkung Guter Arbeit im Unternehmen (zu den Faktoren von Guter Arbeit gehören: Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung; angemessene Arbeitsbedingungen mit leistungsgerechter Entlohnung, insbesondere durch Stärkung der Tarifbindung; hohes Qualifikationsniveau, lebenslanges Lernen; moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Soziale Teilhabe und Chancen für alle)
- Unterstützung der Integration von Personen, die am ersten Arbeitsmarkt unterrepräsentiert sind, mit dem Ziel, diese Erwerbspersonenpotenziale für den sächsischen Arbeitsmarkt nutzbar zu machen (u. a. Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationsbiografie)
- Anbahnung und Vorbereitung der entsprechenden Erst- und Verweisberatungen
Die beiden Förderschwerpunkte sind kumulativ. Eine Förderung von Projekten, die lediglich die Anbahnung und Vorbereitung der entsprechenden Erst- und Verweisberatungen abdecken, ist nicht vorgesehen.
Wer wird gefördert?
- Träger (juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts bzw. natürliche Person mit Unternehmereigenschaft) mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen
- Träger, die vergleichbare Vorhaben bereits durchführen oder durchgeführt haben
- Kommunale Gebietskörperschaften sind ausgeschlossen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Zielgruppe der Maßnahmen sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschäftigtenvertretungen (im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes) in KMU mit Sitz oder ihre Niederlassung im Freistaat Sachsen
- Im Zuwendungsantrag ist darzulegen, dass dafür Sorge getragen wird, dass das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal über hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse verfügt
- Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein unter dem Punkt Formulare & Downloads (Allgemeine und Besondere Bestimmungen)
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses
- Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben gemäß der geltenden Fassung der Regelungen zu förderfähigen Ausgaben und Kosten (FFAK)
- Fördersatz bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Der Bewilligungszeitraum kann bis zu 36 Monaten betragen. In begründeten Fällen kann in Abstimmung mit der Bewilligungsstelle die Bewilligungszeitraum mehr als 36 Monate umfassen.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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