SMK-ESF-Plus-Richtlinie - Schülercamps
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Durchführung der außerschulischen, in der Ferienzeit stattfindenden Camps für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 12
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Durchführung von Vorhaben:
- Zur Erhöhung der Lernmotivation
- Zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz
- Zur Entwicklung von Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen
- Zur individuellen Förderung
- Die Durchführung des Schülercamps und die maximal zwei erneuten Teilnahmen beim gleichen Träger dürfen nicht in denselben Ferien stattfinden.
- Schülercamps und Bildungscamps (REACT-EU) des Förderzeitraums 2014 bis 2020 bleiben bei der Betrachtung unberücksichtigt.
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des Privatrechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Projekte finden außerhalb des Unterrichts und schulischer Angebote und Veranstaltungen statt.
- Ein Schülercamp ist nur in mehrwöchigen Ferien (Sommer-, Herbst- und Winterferien) möglich und soll auf den einzelnen Teilnehmer bezogen max. zehn Tage dauern.
- Die Teilnehmergruppe eines Vorhabens soll sich aus mindestens zehn Schülerinnen und Schülern aus mindestens zwei Schulen zusammensetzen.
- Zum Zwecke der Ergänzung, Erweiterung oder Wiederholung von Lehrplaninhalten sind zusätzlich schulfächerorientierte Lernangebote möglich.
- Durchführungsort für das Schülercamp ist Sachsen.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung
- Bedingt durch die Pauschalierungspflicht nach Art. 53 Abs. 2 Satz 1 VO (EU) 2021/1060 erfolgt die Förderung in Form eines (einzelfallbezogenen) Pauschalbetrages aufgrund des mit dem Antrag eingereichten Haushaltsplanentwurfs.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

digiconn GmbH
Creative Loft:
Innere Plauensche Strasse 2 A,
08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
Verwaltung:
Strasse der Befreiung 167,
08141 Reinsdorf b. Zwickau
+49375 44797879
info@digiconn.de
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.