SMK-ESF-Plus-Richtlinie - Alternative Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfslagen
Was bietet das Förderprogramm?
- Für Vorhaben zur Entwicklung und modellhaften Erprobung Alternativer Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfslagen: bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Leistungen für Teilnehmer.
- Für Vorhaben zur Koordinierung und wissenschaftlichen Begleitung der Alternativen Lernangebote: bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben.
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur Entwicklung und modellhaften Erprobung Alternativer Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfslagen. Die Vorhaben sind förderfähig in den Projektbereichen:
- Projektbereich A: Primarstufe
- Projektbereich B: Sekundarstufe I
- Projektbereich C: Schulverweigerer
- Vorhaben zur Koordinierung und wissenschaftlichen Begleitung der Alternativen Lernangebote.
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des Privatrechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Für Vorhaben zur Entwicklung und modellhaften Erprobung Alternativer Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfslagen gilt:
- Zuwendungsempfänger müssen anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch sein. Die Träger müssen über Erfahrungen in der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in komplexen Problemlagen, in der Zusammenarbeit mit Schulen und weiteren Akteuren sowie im Bereich Projektmanagement und Vernetzung verfügen und die für die Umsetzung des Vorhabens nötige fachliche Kompetenz nachweisen.
- Zuwendungsempfänger können auch Träger sein, die ebenfalls umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe sowie die geeig-neten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nachweisen.
- Zuwendungsempfänger können nicht öffentliche oder freie Schulträger sein.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Konkrete Informationen und Anforderungen zum Auswahlverfahren, der Zielgruppe, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung
- bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Durchführung von Vorhaben zur Entwicklung und modellhaften Erprobung Alternativer Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfslagen
- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Durchführung des Vorhabens zur Koordinierung und wissenschaftlichen Begleitung der Alternativen Lernangebote
Anwendbare Pauschalen sind Folgende. Welche Pauschalen für Ihre Antragstellung zutreffen, entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter Formulare & Downloads bzw. finden Sie bei Ihrer Antragstellung im Förderportal der SAB.
- Personalkostenpauschale
- Pauschale für Verwaltungsausgaben
- Fahrtkosten
- Leistung für Teilnehmer (Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung)
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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