Richtlinie Berufliche Bildung - Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU)
Was bietet das Förderprogramm?
- Gewährleistung einer hochwertigen betrieblichen Berufsausbildung für Auszubildende
- Vermittlung vertiefter Kompetenzen, um damit der aktuellen und künftigen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu entsprechen
- Verbreiterung der betrieblichen Grundausbildung und Vertiefung von Fachkenntnissen
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung
- Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden
Wer wird gefördert?
- Zuwendungsempfänger sind die sächsischen Handwerkskammern
- Möglichkeit der Weiterleitung der Zuwendung an Organisationen des Handwerks oder von den Kammern für die Durchführung der ÜLU anerkannte Berufsbildungseinrichtungen
- Zielgruppe sind Auszubildende im Freistaat Sachsen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Zuwendungsfähig sind anerkannte Lehrgänge im Handwerk der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und der Fachstufe (2. – 4. Ausbildungsjahr) sowie anerkannte Lehrgänge der Stufenausbildung (ST) in Bauberufen
- Auszubildende müssen in einem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbebetrieb ausgebildet werden, die Ausbildungsverträge müssen in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse gemäß § 28 HwO bei der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein
- Im Rahmen von betrieblichen Einzelumschulungen ist eine Förderung durch die in Frage kommenden gesetzlichen Kostenträger (zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter; Rentenversicherung; Berufsgenossenschaft) auszuschließen. Umschüler sind nur förderfähig, wenn eine entsprechende formlose Bestätigung des Kostenträgers mit dem Antrag eingereicht wird, dass keine anderweitigen Fördermöglichkeiten bestehen.
- Nicht gefördert werden Lehrgänge und Unterbringung für Berufsausbildungsverhältnisse bei Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Form ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Regie- oder Eigenbetriebe). Förderfähig hingegen sind jedoch alle öffentlichen Unternehmen, die in privatrechtlicher Form organisiert sind.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege von Pauschalen (Standardeinheitskosten) für Lehrgangskosten pro Teilnehmer und Lehrgang oder pro Teilnehmer und Lehrgangswoche sowie einer Pauschale für Unterbringungskosten pro Teilnehmer und Lehrgangswoche gewährt.
- Die Höhe der Pauschalen ist den Fördertabellen mit den im Freistaat Sachsen förderfähigen Lehrgängen der Grund- und Fachstufe zu entnehmen. Diese werden den sächsischen Handwerkskammern in regelmäßigen Abständen von der Bewilligungsstelle zur Verfügung gestellt.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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