Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)
Was bietet das Förderprogramm?
- Förderung von Personal- und Sachausgaben sowie Investitionsausgaben zur Umsetzung von Projekten beziehungsweise Angeboten gemäß nachfolgender Beschreibung jeweils einschließlich Planung, Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung.
- Zuwendung von bis zu 65,00 % bzw. 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, je nach Antragstellerkreis
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Schulische und außerschulische Projekte und Angebote, die:
- ergänzend beziehungsweise begleitend zu den sächsischen Lehrplänen erweiterte informatische Bildungsinhalte, insbesondere mit Bezug zu Robotik oder Programmierung, vermitteln
- der Erstellung von pädagogischen Materialien für die Umsetzung der vorgenannten Projekte an Schulen dienen
- Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum eine Wahrnehmung von örtlich verteilten Angeboten zu informatiknahen Themen von unterschiedlichen Akteuren, mittels Beförderung zu außerschulischen Lernorten, ermöglichen
- die Vernetzungsaktivitäten von Schulen, Lehrkräften aber auch von Schülerinnen und Schülern zu den Zielen der Initiative Digitale Schule Sachsen fördern
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse als Schulträger
- Schulträger genehmigter Ersatzschulen oder staatlich anerkannter internationaler Schulen
- Gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften sowie Stiftungen, die juristische Personen des Privatrechts und nicht Schulträger sind
- Staatliche Hochschulen sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Das Vorhaben hat sich im Wesentlichen an sächsische Schülerinnen und Schüler zu richten, kann jedoch auch weitere Personenkreise des schulnahen Umfelds umfassen.
- Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal zwei Jahre.
- Die geförderte Maßnahme darf nicht der Erfüllung des Lehrplans dienen.
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für die beantragte Maßnahme neben der im Finanzierungsplan ausgewiesenen öffentlichen Förderung anderweitige öffentliche Mittel beantragt wurden beziehungsweise werden (Verbot der Doppelförderung), z. B. aus dem DigitalPakt Schule.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Schulträger: Zuwendung von bis zu 65,00 % Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Alle anderen Antragsteller: Zuwendung von bis zu 90,00 % Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Zuwendungen unter 5.000,00 EUR Euro werden nicht gewährt
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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