Arbeitsmarktmentoren Sachsen
Was bietet das Förderprogramm?
- Schutzsuchende und andere zugewanderte Menschen perspektivisch in eine qualifizierte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Sachsen bringen
- Verringerung der Arbeitslosigkeit von Schutzsuchenden und anderen zugewanderten Menschen in Sachsen
- Sicherung des Fachkräftebedarfs sächsischer Arbeitgeber
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Mentorenprogramme zur fallbezogenen Begleitung auf dem Weg in Berufsausbildung oder qualifikationsadäquate, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Strukturierung der Integrationsprozesse, um unnötige Lücken und Wartezeiten zwischen einzelnen Integrationsschritten zu vermeiden
- Beratung und Unterstützung (potenzieller) Arbeitgeber
Wer wird gefördert?
- Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen bzw. Personenvereinigungen), die die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchführen. Hierzu zählen auch Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
- Zielgruppe sind in Sachsen lebende Schutzsuchende, die bei ihrer beruflichen Integration mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen haben und denen die Aufnahme einer Berufsausbildung oder qualifikationsadäquaten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Sachsen ohne individuelle Unterstützung nicht oder zeitlich nur sehr verzögert gelingt
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Mindestens vier Jahre Erfahrung in der Begleitung und Unterstützung beruflicher Integrationsprozesse von Menschen mit Flucht- oder Einwanderungsgeschichte
- Bestehendes Netzwerk mit relevanten Kooperationspartnern
- Einsatz von Mentoren mit den erforderlichen Kompetenzen, die zur erfolgreichen Durchführung notwendig sind
- vertiefte Kenntnisse im Asyl- und Ausländerrecht, im Arbeits- und Sozialrecht sowie relevante Unterstützungsinstrumente
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Zuwendungen als Projektförderung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses
- Bis zu 100 % der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben
- Die geförderten Projekte sollen am 1. Januar 2025 beginnen und eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027 haben
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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