Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Zuschuss für die Träger überbetrieblicher Berufsbildung.

Machbarkeitsprüfung

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  • Die Modernisierung bestehender überbetrieblicher Bildungsstätten, d. h. der notwendige Umbau von Gebäuden sowie Ersatz- und Ergänzungsausstattungen von Werkstätten, die der überbetrieblichen Aus- und Fortbildung dienen. In Ausnahmefällen sind auch der Neubau bzw. Erweiterungen förderfähig. Darüber hinaus kann die Weiterentwicklung des ÜBS zum Kompetenzzentrum gefördert werden.
  • Bei der Entwicklung zu Kompetenzzentren sind zudem Personal- und Sachausgaben für einen Zeitraum von 4 Jahren zuwendungsfähig.
  • Der Träger der ÜBS, insbesondere Handwerkskammern (HWK), Organisationen des Handwerks, Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Fachverbände.
  • Nachweis des Bedarfs, der Notwendigkeit und der Zweckmäßigkeit des Vorhabens durch ein Gutachten
  • Nachweis über die Inanspruchnahme von Förderungsleistungen des Bundes, die Zuschüssen nach dieser Richtlinie entsprechen oder mit ihnen vergleichbar sind
  • die Befürwortung der Errichtung der Berufsbildungsstätte durch die zuständige IHK oder HWK
  • Die gesicherte Finanzierung der laufenden Lehrgangskosten sowie der Kosten des Vorhabens und dessen Folgekosten
  • Nachweis, dass der Antragsteller für das Gebäude bzw. Grundstück einen langfristigen Miet- oder Pachtvertrag hat oder Eigentümer des Grundstücks ist
  • Für die ÜBS ist ein Schulungsplan aufzustellen. Zur Sicherstellung der geplanten Auslastung der ÜBS sind bei öffentlich-rechtlichen Trägern entsprechende Beschlüsse der zuständigen Gremien anzustreben. Bei privatrechtlich organisierter Trägerschaft können gegebenenfalls weitere Nachweise, insbesondere Nutzungsverträge der ausbildenden Betriebe, verlangt werden.
  • Die ÜBS soll eine Größe haben, die eine wirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Art

  • Zuschuss / Anteilsfinanzierung

Höhe

  • 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Die Summe aller öffentlichen Zuschüsse darf 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten
  • Zuwendungsfähig sind vorrangig Investitionsausgaben
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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