Förderrichtlinie SMS - FiAG EFRE 2021 bis 2027

Förderung für innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Innovative Maßnahmen:
    durch die Vernetzung der Angebote und die Entwicklung und Anwendung von neuen Technologien auf die Herausforderungen des demografischen Wandels mit einem deutlich steigenden Bevölkerungsanteil älterer Menschen, 
    gegen den zunehmendem Fachkräftemangel im Bereich der medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgung
    gegen steigende Kosten der Versorgung
  • Förderung der Kooperation von Forschung und Entwicklung betreibenden Unternehmen untereinander sowie mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen auszuweiten oder diese an eine Zusammenarbeit heranzuführen
  • Gefördert werden:
    Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich, durch die die Versorgung der Bevölkerung und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, insbesondere durch Vernetzung der Bürger, Patienten, Gesundheits-, Pflege- und Sozialdienstleister verbessert werden

    Vorhaben zur Forschung und Entwicklung in folgenden Bereichen:
    a.    E-Health sowie digitale Gesundheitsanwendungen,
    b.    altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter,
    c.    intelligente, sektorenübergreifende und interdisziplinäre Gesundheits- und Pflegenetzwerke einschließlich digitaler 
    Vernetzung von Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft,
    d.    soziale Innovationen,
    e.    innovative Modellvorhaben.

  • Zuwendungsempfänger sind:
    a) Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
    b) Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten,
    c) gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine, Stiftungen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten und
    d) Unternehmen, die der KMU-Definition nicht entsprechen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten
  • nicht gefördert werden:
    a) Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 2) sowie deren Nachfolgeregelungen,
    b) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
  • Die Vorhaben sind förderfähig, wenn ein Produkt, ein Verfahren oder eine Dienstleistung neu ist.
  • Abgrenzung des beantragten Vorhabens zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Pflichtaufgaben des Antragstellers, zum Kernbereich der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung, zu bestehenden nationalen Fördermöglichkeiten sowie Finanzierungsmöglichkeiten durch Sozialversicherungsträger ist im Rahmen des Förderantrags darzulegen.
  • Vorhaben zur Forschung und Entwicklung von digitalen Produkten oder Dienstleistungen haben die Vorgaben national und europaweit empfohlener Normen und Standards bei der Digitalisierung insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich zu berücksichtigen.
  • Die Digitalisierungsmaßnahmen müssen in Übereinstimmung mit der nationalen Telematikinfrastruktur stehen und offene Schnittstellen zur Gewährleistung der Interoperabilität verwenden.
  • Die elektronische Patientenakte ist zu berücksichtigen.
  • Der Freistaat Sachsen gewährt die Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt, in Abhängigkeit beihilferechtlicher Bestimmungen, in der stärker entwickelten Region bis zu 60 Prozent und in der Übergangsregion bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten.
  • Die Laufzeit der Vorhaben sollte 36 Monate  nicht überschreiten. Die Höhe der Zuwendung beträgt für nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen bis zu 80 Prozent  der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten.

Oben genannte Förderquoten gelten bei Anwendung der De-minimis-Förderung. Sollte diese ausgeschöpft sein, erfolgt die Förderung nach AGVO Art. 25.

Bei Anwendung der AGVO Art. 25 kann der Zuschuss bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten für Vorhaben der experimentellen Entwicklung höchstens betragen:

für kleine Unternehmen:

  • 25% Basisförderquote experimentelle Entwicklung
  • 20% Zuschlag für kleine Unternehmen
  • 15% Zuschlag bei wirksamer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen von denen mindestens eines ein KMU ist
  • 60% Gesamtförderquote

 

für mittlere Unternehmen:

  • 25% Basisförderquote experimentelle Entwicklung
  • 10% Zuschlag für mittleren Unternehmen
  • 15% Zuschlag, bei wirksamer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen von denen mindestens eines ein KMU ist
  • 50% Gesamtförderquote

 

Der Zuschuss für nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen beträgt:

  • 80 % der zuwendungsfähigen Kosten

Zuwendungsfähig sind nur die zusätzlichen förderfähigen Projektausgaben /-kosten, die nicht bereits durch eine Grundfinanzierung der Forschungseinrichtung abgedeckt sind. Die zuwendungsfähigen Kosten aller Forschungseinrichtungen eines Verbunds werden begrenzt auf den Betrag der Summe der zuwendungsfähigen Kosten der im Verbund beteiligten Unternehmen.

So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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