Förderrichtlinie Energie- und Klima EuK/2023 - Modul I Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Höhe von 100% der als förderfähig anerkannten Ausgaben und Kosten.
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Es werden ausschließlich beihilfefreie, nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert.
- Eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nichtdiskriminierenden Bedingungen muss gewährleistet werden.
Maßnahmen zur anwendungsorientierten Energie- und Klimaforschung
- Gefördert werden anwendungsorientierte und bevorzugt anwendungsnahe vorwettbewerbliche Forschungsprojekte mit folgenden thematischen Schwerpunkten:
• Energieeffizienztechnologien,
• erneuerbare Energietechnologien,
• Sektorenkopplung,
• Speichertechnologien,
• wasserstoffbasierte Wirtschaft,
• Digitalisierung der Energiewirtschaft,
• intelligente Vernetzung von Energiesystemen,
• nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie
• Öko-Innovationen in den Bereichen:
a) Energie
b) Klima
c) Kreislaufwirtschaft
Wer wird gefördert?
Es werden Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen gefördert, soweit es sich um transferorientierte Forschungsprojekte handelt.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Die Projekte:
- müssen über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen,
- weisen Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen auf,
- richten sich hinsichtlich des technologischen Reifegrades vorrangig an einer Demonstration unter relevanten Einsatzbedingungen oder höherem technologischen Reifegrad aus,
- lassen mindestens eine Validierung der Technologie im Labormaßstab zu,
- können als Kooperationsprojekte zu den Fördergegenständen Energie, Klima oder Kreislaufwirtschaft in Form von länderübergreifenden und interdisziplinären Forschungsprojekten zwischen mindestens zwei Projektpartnern aus Hochschulen, der Berufsakademie Sachsen oder außeruniversitären, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen umgesetzt werden,
- werden durch die Begünstigten im Gebiet des Freistaates Sachsen umgesetzt,
- sind Teilprojekte, welche nicht den zuvor genannten Fördergegenständen zuzuordnen sind und einem Gesamtumfang von 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten des Gesamtprojektes nicht überschreiten, sofern diese zur Erfüllung der Gesamtzielstellung des Forschungsprojektes notwendig sind,
- werden von der Kompetenzstelle Energieforschung der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) – einem Unternehmen des Freistaates Sachsen – mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der Forschungsergebnisse zu erhöhen kostenfrei begleitet, die Begünstigten erklären sich dazu bereit.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von 100 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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