EFRE - Validierungsförderung 2021-2027
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss für die Validierung von Forschungsergebnissen mit dem Ziel, das Innovationspotenzial vielversprechender Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen.
- Im Ergebnis der Projekte soll der Nachweis für die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit dieser Forschungsergebnisse und deren Eignung für den Transfer in die Wirtschaft erbracht werden.
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Programm-Modul:
- Projekte zur Etablierung, Umsetzung und Verbesserung von Prozessen zur systematischen Auswahl der für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechendsten Forschungsergebnisse und deren Validierung im Rahmen eines von der antragstellenden Wissenschaftseinrichtung eigenverantwortlich zu verwaltenden Budgets (Programm-Modul).
Einzelprojekt-Modul sowie vorgelagerte Orientierungsvorhaben:
- Projekte zur Validierung von für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechenden Forschungsergebnissen (Einzelprojekt-Modul).
- Projekte zur Erkundung eines konkreten Anwendungsfeldes oder der Identifizierung von Anwendungsoptionen (Orientierungsvorhaben).
Wer wird gefördert?
- Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen.
- Forschungseinrichtungen im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, deren Hauptaufgabe in der unabhängigen Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung besteht und die deren Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer verbreiten.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Programm-Modul:
Vorlage eines umfassenden Konzepts zur Etablierung und Umsetzung von Prozessen zur systematischen Auswahl der für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechendsten Forschungsergebnisse und deren Validierung, welches mindestens Angaben enthält über:
- a) die Ziele des Programms und die Kriterien für dessen Evaluierung,
- b) Kompetenzen und Kapazitäten bezüglich des Programmmanagements,
- c) erwartete Effekte für die Wissenschaftseinrichtung und die sächsische Wirtschaft,
- d) die Höhe des Budgets für das Programm,
- e) eventuell vorhandene inhaltliche oder thematische Eingrenzungen für die Auswahl von Validierungsvorhaben oder entsprechende finanzielle Schwerpunktsetzungen,
- f) Auswahlkriterien für die zu validierenden Forschungsergebnisse,
- g) die Ausgestaltung des Verfahrens zur Auswahl zu validierender Forschungsergebnisse, zum Beispiel zur Installierung eines wettbewerblichen Verfahrens, zu den Entscheidungszeitpunkten, zur Einbindung eines Technologietransferbüros oder einer Gründungsinitiative oder von anderen Dritten,
- h) die Betreuung und das Controlling der Validierungsvorhaben, insbesondere zur Setzung von Meilensteinen und Abbruchkriterien.
Einzelprojekt-Modul und vorgelagerte Orientierungsvorhaben:
- a) Für das zu validierende Forschungsergebnis liegt ein Funktionsnachweis vor, das heißt die generelle technische Machbarkeit oder die Wirksamkeit eines Verfahrens beziehungsweise einer Methode wurde nachgewiesen (proof of principle).
- b) Für die Nutzung des Forschungsergebnisses kann mindestens eine konkrete und wirtschaftlich sinnvolle Anwendungsoption aufgezeigt werden.
- c) Es muss plausibel dargelegt werden, welche Verwertungsform angestrebt wird. Zugelassen sind alle Formen der wirtschaftlichen Verwertung. Diese umfassen die Übertragung oder Lizenzierung der Ergebnisse an bestehende Unternehmen ebenso wie die Ausgründung eines Startups auf Basis der Validierungsergebnisse. Auch die Einbringung des Ergebnisses in ein gemeinsames FuE-Verbundprojekt mit finanzieller Beteiligung eines oder mehrerer Unternehmen zählt als Verwertung im Sinne dieser Richtlinie.
- d) In das Validierungsvorhaben muss ausreichend betriebswirtschaftlicher Sachverstand und Marktexpertise eingebunden werden.
- e) Das Vorliegen von Schutzrechten, insbesondere Patenten, ist keine Fördervoraussetzung. Allerdings muss die schutzrechtliche Sicherung der Forschungsergebnisse grundsätzlich geklärt sein. Bestehen bereits Schutzrechte, muss der Antragsteller Schutzrechtsinhaber sein. Ist der Antragsteller anteiliger Schutzrechtsinhaber, muss er über die zur angestrebten Verwertung erforderlichen Rechte verfügen.
- f) Nicht gefördert werden Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden.
- g) Der Zuwendungsempfängern erklärt sich bereit, an bis zu drei Begleittreffen teilzunehmen, die von der futureSAX GmbH – einem Unternehmen des Freistaates Sachsen – kostenfrei angeboten werden. Ziel der Begleittreffen ist es, die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der zu validierenden Forschungsergebnisse zu erhöhen.
Abweichend von Buchstabe b kann ergänzend ein Orientierungsvorhaben vorgeschaltet werden, das der Erkundung eines konkreten Anwendungsfeldes oder der Identifizierung von Anwendungsoptionen dient.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbareren Zuschusses von 90% der förderfähigen Ausgaben/Kosten.
Programm-Modul:
- Die förderfähigen Ausgaben/Kosten je Forschungsergebnis sind auf 100.000 Euro begrenzt.
- Förderfähig sind auch Personalausgaben/Personalkosten für das Programmmanagement, die zum Beispiel im Zusammenhang mit der Auswahl und Bewertung von wirtschaftlich vielversprechenden Forschungsergebnissen, mit der administrativen Begleitung der zu validierenden Vorhaben oder der Etablierung eines Experten-Gremiums anfallen. Mindestens 90 % der gesamten förderfähigen Kosten für das Programm-Modul müssen jedoch den Aktivitäten der einzelnen Validierungsvorhaben unmittelbar zugutekommen.
- Die förderfähigen Ausgaben/Kosten für die auf ein Forschungsergebnis bezogenen Validierungsaktivitäten sind auf 100.000 Euro begrenzt.
- Das Projekt soll grundsätzlich nicht länger als 48 Monate dauern. Ein Anschlussprojekt mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten ist nur möglich, wenn die Ergebnisse des Verwendungsnachweises eine erneute Förderung rechtfertigen.
- Der Zuwendungsempfänger hat alle förderfähigen Ausgaben und Kosten entsprechend den zugrundeliegenden Aktivitäten für die einzelnen Validierungsvorhaben sowie nach den Aktivitäten des Programmmanagements getrennt zu erfassen.
- Spätestens sechs Monate nach Beendigung eines Vorhabens zur Validierung eines Forschungsergebnisses ist zu diesem Vorhaben ein Bericht vorzulegen.
Einzelprojekt-Modul:
- Die förderfähigen Ausgaben/Kosten sind grundsätzlich auf 250.000 Euro begrenzt.
- Für ein Forschungsergebnis kann nur eine Validierungsmaßnahme gefördert werden.
- Mit dem Förderantrag muss der Nachweis eines Beratungsgespräches mit der Technologietransferstelle oder dem Gründungsservice der beantragenden Wissenschaftseinrichtung und eine Unterstützungserklärung dieser vorgelegt werden.
- Das Projekt soll grundsätzlich nicht länger als 18 Monate dauern.
- Die Schlussrate in Höhe von 10 % der Zuwendung wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Orientierungsvorhaben:
- das Zuschussvolumen ist auf 15.000 Euro begrenzt
- die Laufzeit ist auf maximal sechs Monate begrenzt
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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