Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung
Was bietet das Förderprogramm?
- Anlage von biodiversitätsfördernden Grün- und Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünung von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen
- Förderung von Konzepten für Stadtgrünmaßnahmen
- Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen von kommunalen Gebietskörperschaften
- Maßnahmen zur Radonreduzierung an öffentlichen Gebäuden und Gebäuden von kleinen- und mittleren Unternehmen sowie von gemeinnützigen Organisationen und anerkannten Religionsgemeinschaften
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Stadtgrün
- Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich
- Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
- bodengebundene Fassadenbegrünung
- extensive Dachbegrünung ab 50 m²
- Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr
Lärmminderung
- aktiver, vorrangig aktiver grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg (z.B. Abschirmelemente, Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, grüne Gleisanlagen)
- bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
- passiver Lärmschutz, z.B. bauliche Vorhabenan Innenräumen wie Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen
Radonreduzierung
- Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen einschließlich Aufenthaltsräumen
- Beispiele: bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts (z.B. Abdichtungen), lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration (z.B. technische Be- und Entlüftung), Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon (z.B. Radonbrunnen).
- Nicht gefördert werden Maßnahmen an reinen Wohngebäuden
Wer wird gefördert?
Stadtgrün
kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
Lärmminderung
kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
Radonreduzierung
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Stadtgrün
- Vorhaben müssen im Siedlungsbereich von Gemeinden ab 2.000 Einwohnern liegen
- Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung werden nur auf Gebäuden gefördert, die vor dem 31. Dezember 2018 errichtet wurden
- Ausgaben für Grunderwerbs- und Entsiegelung (untergeordnet, vgl. Fördrichtlinie)
- Konzepte werden nur gefördert, wenn sie von Dritten erarbeitet werden
- Vorgaben der Merkblätter und Artenlisten des SMEKUL sind zu beachten und einzuhalten
Lärmminderung
- Für das Gemeindegebiet muss ein aktueller Lärmaktionsplan vorhanden sein
- tatsächliche Lärmbetroffenheit muss vorhanden sein: tagsüber ab 65 dB (A), Nachts ab 55 db (A)
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen
Radonreduzierung
- Vorhaben werden nur an Bestandsbauten gefördert, die vor dem 31. Dezember 2018 errichtet wurden
- Bei Antragstellung muss eine bereits durchgeführte Jahresmessung der nachgewiesenen Radonaktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ nachgewiesen werden
- Begünstigete der Vorhaben müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte sein oder die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder Erbbauberechtigten zur Durchführung der Maßnahme und zur Einhaltung der Auflagen vorlegen
- Vorhaben an reinen Wohngebäuden werden nicht gefördert
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Stadtgrün
- Anteilsfinanzierung in Höhe von 75 % der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben
- Gesamtausgaben müssen für Vorhaben mindestens 100.000 EUR sein
- Konzepte mit Gesamtausgaben von mehr als 50.000 EUR werden nicht gefördert
- indirekte Ausgaben (z.B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftagsvergaben) werden in höhe von
7 % der förderfähigen direkten Ausgaben pauschal als förderfähig anerkannt
Lärmminderung
- Fördersatz bei aktivem grünen Lärmschutz 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben
- Fördersatz bei aktivem nicht grünen Lärmschutz 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
- Fördersatz bei passivem Lärmschutz 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben
- Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis einschließlich 200.000 Euro und mehr als 800.000 Euro ist ausgeschlossen
Radonreduzierung
- Festbetrag (Pauschale) in Höhe von 75 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 60.000 Euro für kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen sowie für gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
- Festbetrag (Pauschale) in Höhe von 65 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 60.000 Euro für Kleine und Mittlere Unternehmen
- Berechnung der Pauschale erfolgt über die im Vorfeld festgelegten förderfähigen Gesamtausgaben des jeweiligen Einzelvorhabens durch die Sächsische Energieagentur (SAENA)
- Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von weniger als 5.000 Euro und mehr als 200.000 Euro ist ausgeschlossen.
Beihilferechtliche Regelungen
Das Beihilferecht ist einzuhalten.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist ausgeschlossen.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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