Hilfen für Frostschäden 2024 im Obst- und Weinbau

Unterstützung der betroffenen Betriebe für Spätfrostschäden im April 2024.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

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Im Rahmen der FRL Hilfen können nur die Schäden im Obst- und Weinbau ausgeglichen werden, die unmittelbar auf Grund des Spätfrostes im April 2024 entstanden sind.

Ausgleichsfähig sind:

  • Einkommensverluste in 2024 durch geringere oder ganz ausbleibende Erträge gemäß Gutachten
  • Kosten, für die Beseitigung unmittelbarer Frostschäden oder außergewöhnliche Belastungen (insbesondere Rodung und Neuanpflanzung geschädigter Junganlagen im Weinbau)
  • Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit der Schadensfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen (Gutachter) auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten Mustergutachtens entstehen
Hinweis:
Kosten für Präventionsmaßnahmen (z. B. Frostschutzkerzen oder -feuer) sind nicht berücksichtigungsfähig.
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion aus den Bereichen Obst- und Weinbau unbeschadet der gewählten Rechtsform und Größe
  • Die Schäden sind auf das Schadensereignis der Frostnacht vom 22. auf den 23. April 2024 zurückzuführen.
  • Das Spätfrostereignis hat mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebs zerstört.
  • Es ist ein Schaden (ohne Gutachterkosten) von mindestens 5.000 Euro entstanden (Schadenshöhe 1 im Mustergutachten).
  • Das Unternehmen hat höchstens eine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens.
  • Das Unternehmen erhält oder erhielt keine Förderung zur Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit.
  • Das Unternehmen hat seinen für die steuerliche Veranlagung zuständigen Betriebssitz im Freistaat Sachsen.

Zuschusshöhe

Der Unterstützungsbetrag/Ausgleichsbetrag wird auf Grundlage der vom Gutachter festgestellten Schäden bestimmt.
 
Der festgestellte Schadensbetrag wird um die mit dem Schadensereignis in Zusammenhang stehenden Leistungen Dritter (insbesonderen Versicherungsleistungen oder Unterstützungsleistungen aus EU-Mitteln) reduziert. Die auf diese Weise errechnete Schadenshöhe ist die Basis der Berechnung für die Zuwendung. War Ihr Betrieb ausreichend gegen Frostschäden versichert, beträgt die Unterstützung bis zu 80 %. Wenn nicht, reduziert sich der Unterstützungssatz aus rechtlichen Gründen bis zu 40 %. Dieser reduzierte Unterstützungssatz entspricht der Hälfte des regulären Unterstützungssatzes von bis zu 80 %.
 
Bitte beachten Sie:
Die EU-Kommission hat eine EU-Krisenhilfe mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2675 vom 10. Oktober 2024 bewilligt, die ebenfalls Unterstützungsleistungen für die von Frostschäden betroffenen Betriebe im Obst- und Weinbau vorsieht. Daher weisen wir auf folgendes hin:
  • Leistungen Dritter, auch wenn diese erst nachträglich hinzutreten, müssen vorrangig von Ihnen in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die in Aussicht stehenden zusätzlichen Mittel aus EU-Hilfen, die im Zusammenhang mit den Frostschäden stehen.
Stellen Sie daher bitte den Antrag auf EU-Krisenhilfe so schnell wie möglich. Denn auch wenn Sie die zusätzlichen Hilfen nicht in Anspruch nehmen wollen, müssen diese potentiell möglichen Hilfen auf eine Förderung nach der FRL Hilfen angerechnet werden.
 

Verwendungsnachweis

Der Unterstützungsbetrag/Ausgleichsbetrag wird auf Grundlage der vom Gutachter festgestellten Schäden bestimmt.
Ein gesonderter Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Er wird durch das mit dem Antrag einzureichende Gutachten einschließlich der erforderlichen Unterlagen abgedeckt.
 
Die SAB ist jedoch berechtigt, im Einzelfall Unterlagen, Informationen und Auskünfte nachzufordern.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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