Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung
Was bietet das Förderprogramm?
- Anlage und Aufwertung von biodiversitätsfördernden Grün- und Freiflächen sowie erstmalige Fassaden- und Dachbegrünung
- Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen von Städten und Gemeinden
- Förderung von Konzepten zur Lärmminderung
- Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen für Gebäude an an Straßenverkehrswegen in kommunaler Straßenbaulast
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Stadtgrün
- Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen, insbesondere die Anlage von Gehölzen, die Aufwertung oder Vernetzung von Gehölzbereichen, die Anlage oder Aufwertung von insektenfördernden, arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich insektenfördernden, mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen sowie
biodiversitätsfördernde bodengebundene Fassadenbegrünungsmaßnahmen und biodiversitätsfördernde extensive Dachbegrünungsmaßnahmen an beziehungsweise auf Bestandsgebäuden
Lärmminderung
Aktive Lärmschutzmaßnahmen an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg vorzugsweise in Verbindung mit einer Bepflanzung (grüner Lärmschutz)
- Nicht investive konzeptionelle Maßnahmen und konzeptionelle Ansätze zur Lärmminderung, insbesondere Verkehrsleitkonzepte, LKW-Leitkonzepte, Radverkehrswegekonzepte, Machbarkeitsuntersuchungen für konkrete investive Lärmminderungsmaßnahmen.
Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel im Rahmen entsprechender kommunaler Schallschutzprogramme)
Wer wird gefördert?
Stadtgrün
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- anerkannte Religionsgemeinschaften
Lärmminderung
kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Stadtgrün
- Vorhaben werden im Siedlungsbereich in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern gefördert
- Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen nur auf oder an Bestandsbauten, die vor dem 31.12.2018 errichtet wurden
- Verwendung von Pflanz- und Saatgut entsprechend Artenlisten und Beachtung der Merkblätter des SMEKUL
- Dachbegrünung ab Mindestbegrünungsfläche von 50 m² förderfähig
Lärmminderung
- Nachweis über die Vorlage eines aktuellen Lärmaktionsplanes
- Lärmschutz für tatsächlich Lärmbetroffene an hochbelasteten Straßenverkehrswegen, das sind öffentliche Straßen sowie Fahrwege von Straßenbahnen
- Erreichung oder Überschreitung der gesundheitsrelevanten Werte 65 dB (A) am Tag und/oder 55 dB (A) in der Nacht
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Stadtgrün
- Anteilfinazierung in Höhe von 80 % der förderfähigen Gesamtkosten für kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
- Anteilfinazierung in Höhe von 90 % der förderfähigen Gesamtkosten für gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
- Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von mehr als 100.000 Euro sind ausgeschlossen
Lärmminderung
- Anteilfinanzierung in Höhe von 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von mehr als 200.000 Euro sind ausgeschlossen
Beihilferechtliche Regelungen
Das Beihilferecht ist einzuhalten.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist ausgeschlossen.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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