Integrative Maßnahmen
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben
- Zuwendungen bis max. 140.000 EUR pro Jahr, für flächendeckende Projekte bis zu 500.000 EUR
- Zuwendungen für Spracherwerb bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Verwaltungsausgabenpauschale von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Förderung von Personal- und Sachausgaben in folgenden Bereichen:
- A – Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte
- B – Integrationsfördernde Einzelprojekte
- C – Integrationsfördernde Kleinprojekte
- D – Patenschafts- und Mentoringprojekte
- E – Spracherwerb und Verständigung
- F – Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse
Wer wird gefördert?
A – Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte
- eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
B – Integrationsfördernde Einzelprojekte
- eingetragene Vereine, Verbände, Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- wissenschaftliche Einrichtungen, die juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind
C – Integrationsfördernde Kleinprojekte
- eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind
D – Patenschafts- und Mentoringprojekte
- eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind
E – Spracherwerb und Verständigung
- Sprachkursträger
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Volkshochschulen und Träger der freien Wohlfahrtspflege, die juristische Personen des Privatrechts sind
F – Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse
- eingetragene Vereine, Verbände, Volkshochschulen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- wissenschaftliche Einrichtungen, die juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind
- anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und ihre Wirkung im Freistaat Sachsen haben
- die Projektmaßnahmen von der Vereinsarbeit und -tätigkeit abgegrenzt werden
- der Zuwendungsempfänger nach seiner Satzung oder seinem tatsächlichen Verhalten keine Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Gesetztes über den Verfassungsschutz im Freitstaat Sachsen vom 16.10.1992 in der jeweils geltenden Fassung unterhält oder födert.
- sich der Zuwendungsempfänger im Hinblick auf die geförderten Maßnahmen zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.
- Bedarf ist sachsenweit abzudecken
- Vereinbarung der Träger zur sachsenweiten Bedarfsabdeckung und Verwendung von standortübergreifenden Standards
- individuelles Konzept zur Matching- und Koordinierungsstelle für Patenschaften inkl. Hilfestellung bei der Definition von gemeinsamen Zielen einzelner Patenschaften, zu Vorbereitung- und Qualifizierungsmaßnahmen, Supervision und Konfliktberatung für Paten, zu Vernetzungsangeboten und Austauschmöglichkeiten für Patenschaften sowie zur Evaluation und Messung der Wirksamkeit der Patenschaften oder des Mentorings.
- Sprachkurse sind durch Antragsteller/Zuwendungsempfänger selbst durchzuführen
- Bestätigung der Teilnahmeberechtigungen gemäß Richtlinie Säule E, Ziffer IV Nr. 2 c)
- Kooperationsvereinbarung bei Kursen in einer Justizvollzugsanstalt
- Kursdurchführung gemäß „Curriculum“ für Lehrkräfte sowie Kulturmittlerinnen und Kulturmittler in sächsischen Erstorientierungskursen
- Teilnehmer sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung
- Kooperationsvereinbarung bei Kursen in Aufnahmeeinrichtung
- Träger muss Erfahrungen in der sprachlichen und kulturellen Erstorientierung von Menschen mit Einwanderungserfahrungen sowie in der Erwachsenenqualifizierung in der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache besitzen
- Erstorientierungskurse bestehen aus 2 Teilen „Alltagsorientierung“ und „Soziale Orientierung“ mit je 15 Unterrichtsstunden und Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern
- Teilnehmer sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte mit Wohnsitz in Sachsen
- wöchentlich mindestens 20 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- regelmäßig wiederkehrende Angebote
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Verwaltungsausgabenpauschale in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr (für z. B. Büromaterial, Post und Telekommunikation usw.)
- Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) zuwendungsfähig.
- Zuwendung in Höhe von 90 Prozent (gemeinnützige eingetragene Vereine 95 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
- Zuwendung in Höhe von 90 Prozent (gemeinnützige eingetragene Vereine 95 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 140.000 EUR pro Jahr – bei flächendeckenden Projekte bis maximal 500.000 EUR
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
- Zuwendung in Höhe von 90 Prozent (gemeinnützige eingetragene Vereine 95 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 25.000 EUR pro Jahr
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
- Zuwendung in Höhe von 90 Prozent (gemeinnützige eingetragene Vereine 95 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 EUR pro Jahr
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
- Zuwendung in Höhe von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 EUR pro Jahr
- Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises
- Zuwendung in Höhe von 1.900 EUR pro Kurs (30 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)
- Auszahlung nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides ohne Antrag
- Zuwendung in Höhe von 90 Prozent (gemeinnützige eingetragene Vereine 95 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 EUR pro Jahr
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
Kofinanzierungen von Bundes- oder EU-Programmen
- Zuwendung in Höhe des Kofinanzierungsanteils, die gesamte Förderung darf maximal 90 Prozent betragen
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
- Zuwendung in Höhe von bis zu 500.000 EUR pro Jahr
- Auszahlung für 6 Monate im Vorauszahlungsprinzip
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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