Heilberufe – Modellvorhaben (Teil E der Richtlinie Heilberufe)

Modellvorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels in Folge des demografischen Wandels im Gesundheitswesen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Zeitlich begrenzte Modellvorhaben und die damit verbundene wissenschaftliche Begleitung zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen sowie zur Notwendigkeit und Ausgestaltung gesetzgeberischer Regelungen
  • Natürliche und juristische Personen, die entsprechende Vorhaben durchführen 
  • Voraussetzungen und Einzelheiten zur Förderung werden in themenspezifischen Förderbekanntmachungen des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt festgelegt
  • Modellvorhaben sind vom Zuwendungsempfänger zu evaluieren 
  • Modellvorhaben sind zeitlich begrenzt, eine Anschlussfinanzierung ist regelmäßig nicht möglich
  • Einzelheiten zur Förderung sind der jweiligen themenspezifischen Förderbekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu entnehmen
  • Zuwendung wird bewilligt, wenn diese im Einzelfall mehr als 2.500 EUR, bei kommunalen Körperschaften mehr als 10.000 EUR beträgt
  • Beteiligung an der Finanzierung durch Eigemittel oder Mitteln Dritter in Höhe von mindestens 10 %
  • Für Personalausgaben werden Pauschalsätze gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der jeweils geltenden Fassung angesetzt.
  • Soweit es sich bei den Zuwendungen um staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union handelt, erfolgt die Zuwendung nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 oder des Beschlusses 2012/21/EU oder der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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