Heilberufe – Modellvorhaben (Teil E der Richtlinie Heilberufe)
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuwendung als Projektförderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen vorhabensbezogenen Personal- und Sachausgaben
- In Ausnahmefällen sind Investitionen förderfähig
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Zeitlich begrenzte Modellvorhaben und die damit verbundene wissenschaftliche Begleitung zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen sowie zur Notwendigkeit und Ausgestaltung gesetzgeberischer Regelungen
Wer wird gefördert?
- Natürliche und juristische Personen, die entsprechende Vorhaben durchführen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Voraussetzungen und Einzelheiten zur Förderung werden in themenspezifischen Förderbekanntmachungen des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt festgelegt
- Modellvorhaben sind vom Zuwendungsempfänger zu evaluieren
- Modellvorhaben sind zeitlich begrenzt, eine Anschlussfinanzierung ist regelmäßig nicht möglich
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Einzelheiten zur Förderung sind der jweiligen themenspezifischen Förderbekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu entnehmen
- Zuwendung wird bewilligt, wenn diese im Einzelfall mehr als 2.500 EUR, bei kommunalen Körperschaften mehr als 10.000 EUR beträgt
- Beteiligung an der Finanzierung durch Eigemittel oder Mitteln Dritter in Höhe von mindestens 10 %
- Für Personalausgaben werden Pauschalsätze gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der jeweils geltenden Fassung angesetzt.
- Soweit es sich bei den Zuwendungen um staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union handelt, erfolgt die Zuwendung nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 oder des Beschlusses 2012/21/EU oder der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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