ESF Plus Gleichstellung - Teil E: Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken

Maßnahmen zur Erweiterung der individuellen Berufswahlspektren junger Menschen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Vorhaben außerschulischer Projektträger, die zusätzliche, freiwillige Angebote für junge Menschen konzipieren und umsetzen
  • Angebote zur Erkundung und Erprobung sollen in Tätigkeits- und Berufsfeldern mit deutlicher Überrepräsentanz eines Geschlechts im Ausbildungs- oder Erwerbssystem für junge Menschen anderen Geschlechts durchgeführt werden
  • Insbesondere gewerblich-technische Berufe, mathematisch-naturwissenschaftliche Berufe, Informationstechnologien, Unternehmensgründung, Ingenieurwissenschaften, Soziales, Gesundheit, Unterricht und Erziehung
  • Konzeptionelle Tätigkeiten bezüglich einer beruflichen Orientierung, die Wissen zu Geschlechterrollen berücksichtigt sowie die Erstellung oder Anpassung von Hilfsmitteln und Materialien in Vorbereitung und Begleitung der teilnehmerbezogenen Vorhaben 
  • Außerunterrichtlich oder unterrichtsergänzende Angebote – Unterrichtsersetzende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Nicht gefördert werden Maßnahmen, die vorrangig für Teilnehmende, die sich in einer laufenden Berufsausbildung befinden sowie für aktuell immatrikulierte Studierende
  • Außerschulische Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
  • Zielgruppe/Endbegünstigte sind Schülerinnen und Schüler frühestens ab der Klassenstufe 7 sowie sich in der Berufsorientierungsphase befindliche Personen, jedoch nicht später als drei Jahre nach deren Schulentlassung 
  1. Die Zuwendungsempfänger müssen über Genderkompetenz verfügen,

    „das Wissen über Geschlechterkonstruktionen und Geschlechterverhältnisse, Erklärungsmodelle für Geschlechterungleichheiten sowie die Wandelbarkeit von Geschlechterrollen und die Fähigkeit, die Bedeutung der Kategorie Geschlecht innerhalb des gegebenen Kontexts (hier Erwerbsarbeit) zu analysieren“.

    Der Nachweis erfolgt anhand von mindestens zwei der folgenden Kriterien:
     
    • Einschlägige geschlechtsspezifische bzw. geschlechterreflektierte Vorprojekte wurden erfolgreich durchgeführt.
    • Qualifikations- und Fortbildungsnachweise der Projektmitarbeitenden weisen Kenntnisse zu Geschlechterverhältnissen und ihrer Veränderbarkeit nach.
    • Einschlägige fachliche Veröffentlichungen des Trägers liegen vor, beispielsweise als Teile der Vereinssatzung, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder sonstigen Medien.
    • Differenzierte, nicht stereotype Darstellung von Genderaspekten im Rahmen der Ist-Stands-Darstellung zum jeweiligen Handlungsfeld in der Vorhabenskonzeption
    • Eine geschlechterreflektierte Projektgestaltung unter Berücksichtigung geschlechtstypischer Lebenslagen wird in der Vorhabenskonzeption dargestellt.
       
  2. Die förderfähigen Ausgaben betragen in der Regel mindestens 50.000,00 EUR
     
  3. Im Rahmen der Antragstellung ist eine Negativerklärung der Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich einer möglichen Kofinanzierung vorzulegen. Den entsprechenden Vordruck (VD62138) finden Sie unter Formulare & Downloads weiter unten auf dieser Seite.
    Bei Maßnahmen, bei denen eine Kofinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III vorgesehen ist, muss der Träger der Maßnahme eine gültige Trägerzulassung nach SGB III i. V. m. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung vom 2. April 2021 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 118 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl I S. 3436) geändert worden ist, besitzen.
     
  4. Durchführung im Freistaat Sachsen
  • Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
  • Neben privaten Mitteln können auch kommunale und Bundesmittel eingesetzt werden. Eine Doppelfinanzierung aus ESF-Mitteln ist ausgeschlossen. Ein Eigenanteil kann auch in Form von Sachleistungen erbracht werden.
  • Zuwendungshöhe in der Regel maximal 90.000 EUR pro Jahr
  • In zu begründenden Ausnahmefällen können Vorhaben insbesondere mit einem überregionalen Wirkungskreis mit einer höheren maximalen Zuwendungssumme unterstützt werden. Bei Erhöhung der maximalen Fördersumme aufgrund eines überregionalern Wirkungsgebietes ist eine maximale Zuwendungssumme von 180.000 EUR möglich. Der tatsächliche Mehraufwand wird entsprechend der Vorhabenskonzeption durch die Bewilligungsstelle beurteilt.
  • Vorhabensdauer maximal zwei Jahre

Kombination mit anderen Fördermitteln

  • Bei angestrebter Kofinanzierung auf Grundlage von § 48 SGB III sind die fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit zu beachten.
  • Über eine etwaige (geplante) ergänzende Förderung ist im Antrag zu informieren. Die Trägerzulassung nach SGB III ist mit Antragsstellung bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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