ESF Plus Gleichstellung - Teil C: Vorhaben zur Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt
Was bietet das Förderprogramm?
- Unterstützung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Frauen
- Besondere Berücksichtigung von Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien von Frauen sowie der Verein-barkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Pflege
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Kontaktstellen Frau und Beruf
- Lebensphasenorientierte Unterstützung und Beratung für Frauen, die eine Erwerbsbeteiligung anstreben bzw. diese ausweiten wollen
- Unterstützung bei der Erarbeitung von beruflichen Zielstellungen, Entscheidungsgrundlagen, Problemlösungsstrategien, Handlungsmöglichkeiten und Handlungsschritten unter besonderer Berücksichtigung von weiblichen Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen für die Erwerbsbeteiligung
- Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung, insbesondere den Beauftragten für Chancengleichheit, der Berufsberatung im Erwerbsleben sowie weiteren Akteuren des Arbeitsmarktes
- Gruppenmaßnahmen wie beispielsweise Workshops oder Vernetzungsangebote entsprechend den konkreten Bedürfnissen der Nutzenden
Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen
- Gruppenmaßnahmen wie beispielsweise Workshops oder Vernetzungsangebote entsprechend den konkreten Bedürfnissen der Nutzenden
- Zielgruppe der Vorhaben sind Frauen mit Migrationserfahrung, deren Zugang zu Erwerbstätigkeit durch migrationsbedingte Problemlagen erst mittel- bis langfristig nach schrittweisem Abbau von Zugangshürden realisiert werden kann.
- Neben Angeboten an einem festen Standort sollen insbesondere im ländlichen Raum mobile und digitale Angebote unterbreitet werden
- Schwerpunktmäßig offene Angebote und ergänzend geschlossene Maßnahmen entsprechend dem konkreten Bedarf von Nutzerinnen
Wer wird gefördert?
- Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich; auch Männer in vergleichbaren Lebenslagen bspw. als alleinerziehende Väter im Fördergegenstand „Kontaktstellen Frau und Beruf“
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Die Zuwendungsempfänger müssen über Genderkompetenz verfügen
„das Wissen über Geschlechterkonstruktionen und Geschlechterverhältnisse, Erklärungsmodelle für Geschlechterungleichheiten sowie die Wandelbarkeit von Geschlechterrollen und die Fähigkeit, die Bedeutung der Kategorie Geschlecht innerhalb des gegebenen Kontexts (hier Erwerbsarbeit) zu analysieren“
Der Nachweis erfolgt anhand von mindestens zwei der folgenden Kriterien:
- Einschlägige geschlechtsspezifische bzw. geschlechterreflektierte Vorprojekte wurden erfolgreich durchgeführt.
- Qualifikations- und Fortbildungsnachweise der Projektmitarbeitenden weisen Kenntnisse zu Geschlechterverhältnissen und ihrer Veränderbarkeit nach.
- Einschlägige fachliche Veröffentlichungen des Trägers liegen vor, beispielsweise als Teile der Vereinssatzung, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder sonstigen Medien.
- Differenzierte, nicht stereotype Darstellung von Genderaspekten im Rahmen der Ist-Stands-Darstellung zum jeweiligen Handlungsfeld in der Vorhabenskonzeption
- Eine geschlechterreflektierte Projektgestaltung unter Berücksichtigung geschlechtstypischer Lebenslagen wird in der Vorhabenskonzeption dargestellt.
- Die förderfähigen Ausgaben betragen in der Regel mindestens 50.000 EUR
- Fachlich fundiertes Konzept unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben zur Ausgestaltung der Vorhaben
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss bis zu 90,00 % der förderfähigen Ausgaben
- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren bewilligt werden
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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