ESF Plus-Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung - Innovative Hochschulprojekte
Was bietet das Förderprogramm?
- Reduzierung von Studienabbrüchen, vor allem in Studiengängen, in denen Studienabbrüche von Frauen besonders häufig vorkommen
- Steigerung der Qualität und Quantität akademischer Fachkräfte
- Berücksichtigung des Ziels der Geschlechterparität
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Konzipierung, Erprobung, Implementierung und Umsetzung von Vorhaben auf Grundlage des aktuellen einrichtungsbezogenen Gesamtkonzepts zur Steigerung des Studienerfolgs
- Die Vorhaben sollen gezielt Fachbereiche umfassen, die weit von der Geschlechterparität entfernt sind.
Wer wird gefördert?
- Hochschulen nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
- Die Berufsakademie Sachsen gemäß dem Sächsischen Berufsakademiegesetz
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Zuwendungsempfänger müsseein aktuelles einrichtungsbezogenes Gesamtkonzept zur Steigerung des Studienerfolgs vor-weisen können
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss i. H. v. bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben und Kosten
- Folgende Ausgaben/Kosten sind förderfähig:
- a) Personalausgaben in Höhe des Arbeitnehmer-Bruttogehalts und den sich aus den gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen ergebenden Personalnebenkosten für Mitarbeiter, die in den Vorhaben eingesetzt werden a) in Form einer individuellen Monatspauschale bzw. b) in Form der Stellenförderung entsprechend den Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den Förderfähigen Ausgaben und Kosten (FFAK)
- b) Personalausgaben als personenbezogene Pauschale auf Basis eines individuell ermittelten Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit für SHK/WHK und sonstiges Personal (Unterstützungspersonal, Personal zur Erbrin-gung Eigenanteil), soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden
- c) Ausgaben für Reisekosten, Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, Veröffentlichungen, Verwaltung sowie sonstige Betriebsausgaben als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förderfähigen Personalausgaben nach a) und b) („Pauschalsatz für Restkostenpauschale“) in Höhe von 13%
- Ausgaben und Kosten für hochschuleigenes Personal können als Eigenanteil angerechnet werden
- Die Förderung erfolgt in der Regel bis zu einer Dauer von zwei Jahren
Beihilferechtliche Regelungen
- nicht beihilferelevant
- entsprechend ermittelter Förderquote – mindestens Differenz zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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