Innovationsunterstützende Maßnahmen
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuwendung, um technologisches Wissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bringen sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter für sächsische Unternehmen und die sächsische Wirtschaft
- Etablierung von Kommunikationsplattformen
- Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen
- Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben
- Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen
- Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten
- Innovationsunterstützende Dienstleistungen für KMU
- Vorbereitende Studien, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beitragen, sowie
- Weitere innovative Maßnahmen
Folgende Ausgaben bzw. Kosten sind förderfähig:
Personal
- Bei Abrechnung auf Ausgabenbasis: Investitionen für ausschließlich vorhabenspezifische Instrumente und Ausrüstungen (keine Baumaßnahmen), soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- Bei Abrechnung auf Kostenbasis: Kosten für Abschreibungen auf vorhabenspezifische Instrumente und Ausrüstungen, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- Auftragsforschung, Wissen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbenen Patenten
- Erlangung, Weiterentwicklung und Verteidigung von Patenten
- Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen
- Fremdleistungen, die zur Umsetzung des Projekts unmittelbar erforderlich sind,
Material
- Preisgelder und Prämien
- Anfertigung einer Studie
Eine Förderung entfällt, wenn für dasselbe Vorhaben vom Antragsteller die zuwendungsfähigen Ausgaben mit öffentlichen Mitteln aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden.
Wer wird gefördert?
- KMU sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler und Unternehmen, wenn das geförderte Projekt geeignet ist, die Innovationskraft von KMU in Sachsen zu verbessern.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Antragsteller ist ein KMU: Vorhabens- und Finanzierungskonzept, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und ihre angestrebten Auswirkungen auf die Innovationsstärke des Antragstellers bzw. die beteiligten KMU beschreibt
- Antragsteller ist kein KMU: Projektaktivitäten der übrigen Antragsteller (Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler und Unternehmen) müssen vorbereitende Studien betreffen oder einer größeren Anzahl von KMU mit Sitz in Sachsen dienlich sein (min. zehn KMU)
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Art
- Zuschuss / Anteilsfinanzierung
Höhe
- Bis zu 50 % für KMU, soweit beihilferechtlich zulässig
- Bis zu 100 % für die übrigen Antragsteller, soweit beihilferechtlich zulässig
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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