Forschungsprojektförderung TG70
Was bietet das Förderprogramm?
- Förderung von Forschungsprojekten
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Einzel- und Kooperationsprojekte der Grundlagen- und –anwendungsorientierten Forschung, die der Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes im nationalen und globalen Wettbewerb sowie einer kontinuierlichen Profilierung der Wissenschaftseinrichtungen dienen
- Fördergegenstände im Einzelnen:
- Projekte, die innovative Forschungsanschübe zur Profilierung einzelner Einrichtungen und/oder Verbünde darstellen
- Projekte, die auf eine Erweiterung und/oder Konzentration wissenschaftlicher Expertise abzielen
- Projekte zur Stärkung der Drittmittelfähigkeit einzelner Einrichtungen und/oder Verbünde
- Projekte, die Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft anstoßen und/oder vertiefen
- Folgende Ausgaben sind förderfähig:
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Aufträge/Fremdleistungen, soweit sie für die Durchführung des Projektes als notwendig nachgewiesen werden und 20 % der Gesamtprojektausgaben nicht überschreiten
- Ausgaben für ausschließlich vorhabensspezifische Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände (keine Baumaßnahmen)
Wer wird gefördert?
- Hochschulen gemäß § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
- Forschungszentren gemäß § 94 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
- Gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-lnstituts gemäß § 95 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (der An-Instituts-Status ist mit Antragstellung nachzuweisen)
- Durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Die Berufsakademie Sachsen gemäß § 3 des Sächsischen Berufsakademiegesetzes
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Voraussetzung für Zuwendungen ist ein herausgehobenes forschungspolitisches Interesse des Freistaates Sachsen an der Durchführung der Maßnahme.
- Die thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekte müssen zusätzliche Vorhaben der Antragsteller darstellen und dürfen grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Die Zuwendungsempfänger müssen sich verpflichten, die für die Bearbeitung der Forschungsprojekte erforderliche Grundausstattung mit eigenen Mitteln zu sichern.
- Weitere Details ergeben sich aus der Anlage zum Antragsformular entsprechend Nr. 4 c) der Richtlinie.
- Voraussetzung für die Einreichung eines Zuwendungsantrages bei der SAB ist die Feststellung der Förderwürdigkeit. Hierfür ist sowohl bei Förderbekanntmachungen, zu welchen das SMWK themenbezogen für die innerhalb der Richtlinie aufgeführten Fördergegenstände aufrufen kann, als auch bei Einzelanliegen die Vorlage einer Projektskizze beim SMWK notwendig. Diese Skizze wird einem externen wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren unterzogen.
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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