EU-Projekt- und Netzwerkförderung

Erweiterung der Internationalisierung der sächsischen Hochschul- und Forschungslandschaft.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Maßnahmen zur Internationalisierung der sächsischen Hochschul- und Forschungslandschaft zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades Sachsens als innovativer Wissenschafts- und Forschungsstandort
  • Fördergegenstände im Einzelnen:
    • a) Durchführung von Forschungsprojekten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation, in denen das SMWK Partner ist, z.B. Europäische Forschungsnetzwerke (ERA-Nets)
    • b) Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation,
    • c) Unterstützung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation, z.B. Europäische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs)
  • Folgende Ausgaben bzw. Kosten sind förderfähig:
    • Personalausgaben/-kosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese in dem Projekt beschäftigt sind
    • Sachausgaben/-kosten, soweit sie für die Durchführung des Vorhabens als notwendig nachgewiesen werden und nicht die erforderliche Grundausstattung betreffen
    • Reisekosen
    • Ausgaben/Kosten für Fremdleistungen, sofern sie für die Durchführung des Projektes als notwendig nachgewiesen werden, sollten im Regelfall 20 Prozent der Gesamtprojektkosten nicht übersteigen
    • Bei Abrechnung auf Ausgabenbasis: Investitionen für ausschließlich vorhabenspezifische Ausrüstungen (keine Baumaßnahmen), sofern diese nicht die erforderliche Grundausstattung betreffen und nach Ende des Bewilligungszeitraums im Rahmen der Zweckbindungsfrist ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich Forschung und Lehre eingesetzt werden
    • Bei Abrechnung auf Kostenbasis: Kosten für Abschreibungen auf vorhabenspezifische Ausstattungs-und Ausrüstungsgegenstände, Personal- und Sachgemeinkosten sofern nicht eine pauschalierte Abrechnung zugelassen ist
    • Ausgaben/Kosten für Patentierung
  • Ausschließlich die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus staatlich finanzierten Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 Sächs. Hochschulfreiheitsgesetz, Forschungszentren, institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz im Freistaat Sachsen, sowie gemeinnützige Forschungseinrichtungen im An-Institutsstatus.
  • Es muss ein herausgehobenes forschungspolitisches Interesse des Freistaates Sachsen an der Durchführung der Maßnahme bestehen.
  • Die thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekte stellen zusätzliche Vorhaben der Antragsteller dar und dürfen grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Zuwendungsempfänger müssen sich verpflichten, die für die Bearbeitung der Forschungsprojekte erforderliche Grundausstattung mit eigenen Mitteln zu sichern.
  • Weitere Details ergeben sich aus der Anlage zum Antragsformular entsprechend Ziffer IV der Richtlinie.
  • Zuschuss zu förderfähigen Projektkosten grundsätzlich als Anteilfinanzierung, Vollfinanzierung bis maximal 100 % auf Antrag möglich
  • Förderfähigkeit nur für im Bewilligungszeitraum anfallende Ausgaben/Kosten 
  • Keine Förderung bei Unterstützung desselben Vorhabens des Antragstellers mit öffentlichen Mitteln aus anderen Programmen 
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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