EFRE/JTF - Forschung und Entwicklung - Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021 bis 2027

FuE-Projekte zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren und zur Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.

FuE-Einzelprojektförderung:

Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte von KMU.

FuE-Verbundprojektförderung:

Gefördert werden FuE-Projekte, die eine wirksame Zusammenarbeit beinhalten
a) 
zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten bestreitet, oder
b)
zwischen einem oder mehreren Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen, die mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten tragen und das Recht haben, ihre eigenen Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.

FuE-Pilotlinienförderung:

In beiden Varianten (FuE-Einzelprojektförderung und FuE-Verbundprojektförderung) können auch Projekte gefördert werden, bei denen die Errichtung einer Pilotlinie für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren.

FuE-Einzelprojektförderung:
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
FuE-Verbundprojektförderung:
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und im Verbund mit diesen auch große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Forschungseinrichtungen in Sachsen.
Ausgeschlossen ist die Förderung von:
Unternehmen in Schwierigkeiten

Voraussetzungen:
 

  • Das Unternehmen und die Forschungseinrichtungen haben ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen.
  • Das Vorhaben wird an einem Standort in Sachsen durchgeführt.
  • Die Antragsteller haben die Marktgängigkeit der angestrebten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts darzulegen.
  • Das zu entwickelnde Produkt oder das Verfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union noch nicht wirtschaftlich verwertet wird oder aber auf der Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens beruht.


Bei der FuE-Pilotlinienförderung zusätzlich:
 

  • Bei der Durchführung von FuE-Pilotlinienprojekten im Verbund muss ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für das Projektergebnis tragen und zu dessen Verwertung berechtigt sein.
  • Das Pilotlinienprojekt muss einem der Zukunftsfelder Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität oder Gesundheit gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen zugeordnet werden können.
  • Die Errichtung der Pilotlinie muss für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig sein, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren. Marktpotenzial und Wettbewerbssituation müssen positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung durch eine auf dem Projektergebnis aufbauende industrielle Fertigung in einer Betriebsstätte in Sachsen erwarten lassen.
  • Werden die geförderte Pilotlinie oder Teile davon innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vorhabens veräußert, so ist der Erlös durch den Verkäufer bis zur Höhe der gewährten Zuwendungen des Vorhabens zu erstatten.


Bitte beachten Sie, dass es sich bei der FuE-Pilotlinienförderung nicht um eine investive Förderung handelt. Von der Pilotanlage und deren Komponenten sind nur die Abschreibungen während der Projektlaufzeit förderfähig!

Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbareren Zuschusses. 

FuE-Einzelprojektförderung:

Der Zuschuss bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten beträgt

für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
 

  • 40 % für kleine Unternehmen
  • 30 % für mittlere Unternehmen


für Vorhaben der industriellen Forschung:
 

  • 65 % für kleine Unternehmen
  • 55 % für mittlere Unternehmen


Der Zuschuss kann für besonders bedeutsame Projekte um 5 % erhöht werden, wenn das Unternehmen dadurch erstmalig FuE-Kapazitäten in Sachsen aufbaut oder bezüglich Umfang oder Inhalt wesentlich erweitert oder die Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal fünf Jahre zurückliegt. Der Aufschlag kann auch gewährt werden, wenn das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet.


FuE-Verbundprojektförderung: 

Der Zuschuss bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten beträgt für Projekte, welche die unter „Was wird gefördert“ angeführten Kriterien für ein Verbundprojekt erfüllen.

Für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
 

  • 55 % für kleine Unternehmen
  • 45 % für mittlere Unternehmen
  • 35 % für Nicht-KMU


Für Vorhaben der industriellen Forschung:
 

  • 80 % für kleine Unternehmen
  • 70 % für mittlere Unternehmen
  • 60 % für Nicht-KMU

 
Bis zu einer maximalen Höhe von 80 % kann der Zuschuss bei der FuE-Einzelprojektförderung und der FuE-Verbundprojektförderung für besonders bedeutsame Projekte um 5 % erhöht werden, wenn das Unternehmen dadurch erstmalig FuE-Kapazitäten in Sachsen aufbaut oder bezüglich Umfang oder Inhalt wesentlich erweitert oder die Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal fünf Jahre zurückliegt. Der Aufschlag kann auch gewährt werden, wenn das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet.
 

Einbindung von Forschungseinrichtungen in Verbundprojekte:

Der Zuschuss für nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen beträgt:
 

  • 90 % der zuwendungsfähigen Kosten


Zuwendungsfähig sind nur die zusätzlichen förderfähigen Projektausgaben /-kosten, die nicht bereits durch eine Grundfinanzierung der Forschungseinrichtung abgedeckt sind. Die zuwendungsfähigen Kosten aller Forschungseinrichtungen eines Verbunds werden begrenzt auf den Betrag der Summe der zuwendungsfähigen Kosten der im Verbund beteiligten Unternehmen.
 

Laufzeit:

Das Projekt soll nicht länger als 36 Monate dauern. Die Schlussrate in Höhe von bis zu 20 % der Zuwendung wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
 

Förderfähige Ausgaben/Kosten:

 a)

  • Personalausgaben/Personalkosten für Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Projekt eingesetzt wird.
  • Die Abrechnung erfolgt als vereinfachte Kostenoption (Kosten je Einheit) in Abhängigkeit von der zu jeweiligen Nebenbestimmung (nach Nr. 6 „Vereinfachte Abrechnung“ oder Nr. 5 „Abrechnung nach Selbstkosten“ NBest-EU-Kosten für gewerbliche Unternehmen bzw. NBest-EU für Forschungseinrichtungen). Die konkreten Regeln für die jeweilige Variante finden Sie auf dieser Website unter dem Reiter „Merkblätter/Infoblätter/Flyer“.

 b)

  • Ausgaben/Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Instrumenten und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden. Werden diese Instrumente und Ausrüstungen über das Projekt hinaus verwendet, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Projekts als zuwendungsfähig, es sei denn, diese Instrumente und Ausrüstungen werden von einer öffentlichen Forschungseinrichtung im Rahmen der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist zu mindestens 80 % für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Lehre eingesetzt,

 c)

  • für FuE-Pilotlinien Kosten für Gebäude, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden, in Höhe der nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelten Wertminderung während der Dauer des Vorhabens,

 d)

  • Ausgaben/Kosten für Auftragsforschung,

 e)

  • Ausgaben/Kosten für den Erwerb technologischen Wissens und von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern deren Erwerb nicht Hauptzweck des Projekts ist,

 f)

  • sonstige vorhabenbezogenen Betriebsausgaben/Betriebskosten einschließlich Material,

 g)

  • vorhabenbezogene Gemeinkosten. Diese werden bei Projekten mit einer Abrechnung auf Ausgabenbasis oder bei Projekten mit einer Abrechnung auf Kostenbasis gemäß Nummer 6 der NBest-EU-Kosten als Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten in Höhe von 25 % auf die direkten Ausgaben/Kosten Anstrich a, b, e, f und h als zuwendungsfähig anerkannt,

 h)

  • 60 % der Ausgaben/Kosten von KMU für die Anmeldung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten, die aus dem FuE-Projekt resultieren.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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