Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung

Entwicklung wettbewerbsfähiger oder grenzübergreifender Destinationen und Durchführung von touristischen Marketingmaßnahmen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.

Tourismusmarketing
 

  • Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens
  • Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens
  • Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen
  • Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen


Destinationsentwicklung
 

  • Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen
  • Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen
  • Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen

Tourismusmarketing:
 

  • Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.


Destinationsentwicklung:
 

  • Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)
  • Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder sonstiger Partner ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist
  • Vorlage einer detaillierten Kalkulation für jede einzelne beantragte Maßnahme
  • Der Beitrag der Zuwendungsempfänger:innen aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektes muss grundsätzlich mindestens 50 % betragen. Darin enthalten sein muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Wenn Zuwendungen auch bei anderen Zuwendungsgeber:innen beantragt werden, ist darüber in den Anträgen umfassend Auskunft zu geben. Ein Ersatz der Eigenmittel ist nicht zulässig.

Zusätzlich für Maßnahmen des Tourismusmarketing:
 

  • Ein aktueller Marketingplan
  • Integration der Rubrik barrierefreies Reisen auf der Internetseite des Antragstellers und die Verlinkung auf entsprechende Seiten der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen


Zusätzlich für Maßnahmen der Destinationsentwicklung:
 

  • Eine vom SMWKT bestätigte Destinationsstrategie
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
  • Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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