Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
Was bietet das Förderprogramm?
Zuwendungen im Rahmen der Beruflichen Orientierung (BO) für folgende Fördergegenstände:
- Fördergegenstand 1 (FG1): Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO),
- Fördergegenstand 2 (FG2): Projektdurchführung von „komm auf Tour“,
- Fördergegenstand 3 (FG3): „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und
- Fördergegenstand 4 (FG4): Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Kooperation von allgemein- und berufsbildenden Schulen.
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- FG1: Personalausgaben für bis zu 1,0 Vollzeitäquivalent für die Laufzeit von 2 Jahren sowie Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Tätigkeit der Regionalen Koordinierungsstelle BO (RKO)
- FG2: Personal- und Sachausgaben, die dem Antragsteller vom Projektträger für die Projektdurchführung in Rechnung gestellt werden, sowie Sachausgaben für die Projektdurchführung „komm auf Tour“
- FG3: Personal- und Sachausgaben für die Projektkoordinatoren in den einzelnen Gebietskörperschaften sowie Sachausgaben im Zusammenhang mit dem regionalen Marketing für die Projektdurchführung „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“
- FG4: Personalausgaben für bis zu 1,5 Vollzeitäquivalente für die Laufzeit von 2 Jahren sowie Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Koordinatorinnen und Koordinatoren
Wer wird gefördert?
- Landkreise und Kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.
- Eine Weitergabe der Zuwendung an Eigengesellschaften bzw. an externe Dienstleister ist unter Beachtung der Regelungen von Nummer 12 VVK zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung zulässig.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- weitere Anforderungen zu den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter „Formulare & Downloads“/“Rechtsgrundlagen“
- FG4: Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Schulen
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- FG1: Zuschuss bis zu 75 % bzw. bis zu 90 % (kritische oder instabile Haushaltslage der Kommune) der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 90.000 EUR
- FG2: Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgabe, max. 30.000 EUR
- FG3: Pauschale in Höhe von max. 13.000 EUR (incl. MwSt.)
- FG4: Zuschuss bis zu 75 % bzw. bis zu 90 % (kritische oder instabile Haushaltslage der Kommune) der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 135.000 EUR
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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