SMK-ESF-Plus-Richtlinie - Schülercamps

Bringen Sie mit uns Ihr Schülercamp auf den Weg.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Durchführung von Vorhaben:
    • Zur Erhöhung der Lernmotivation
    • Zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz
    • Zur Entwicklung von Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen
    • Zur individuellen Förderung

 

  • Eine begründete Nachbetreuung im Anschluss an die Teilnahme an einem Schülercamp ist im Umfang von bis zu drei Stunden je Schüler und Monat für einen Zeitraum von längstens 6 Monaten möglich.
    • Die Durchführung des Schülercamps und die maximal zwei erneuten Teilnahmen beim gleichen Träger dürfen nicht in denselben Ferien stattfinden.
    • Schülercamps und Bildungscamps (REACT-EU) des Förderzeitraums 2014 bis 2020 bleiben bei der Betrachtung unberücksichtigt.
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des Privatrechts
  • Rechtsfähige Personengesellschaften
  • Projekte finden außerhalb des Unterrichts und schulischer Angebote und Veranstaltungen statt.
  • Ein Schülercamp ist nur in mehrwöchigen Ferien (Sommer-, Herbst- und Winterferien) möglich und soll auf den einzelnen Teilnehmer bezogen max. zehn Tage dauern.
  • Die Teilnehmergruppe eines Vorhabens soll sich aus mindestens zehn Schülerinnen und Schülern aus mindestens zwei Schulen zusammensetzen.
  • Zum Zwecke der Ergänzung, Erweiterung oder Wiederholung von Lehrplaninhalten sind zusätzlich schulfächerorientierte Lernangebote möglich.
  • Durchführungsort für das Schülercamp ist Sachsen.
  • Zuschuss bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung
  • Bedingt durch die Pauschalierungspflicht nach Art. 53 Abs. 2 Satz 1 VO (EU) 2021/1060 erfolgt die Förderung in Form eines (einzelfallbezogenen) Pauschalbetrages aufgrund des mit dem Antrag eingereichten Haushaltsplanentwurfs.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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