Schulinfrastrukturverordnung

Verbesserung der schulischen Infrastruktur.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden einschließlich Schulhorten, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen sowie Baumaßnahmen für die mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung einschließlich digitaler Infrastruktur
  • Neubau, Erweiterung und Sanierung von Wohnheimen einschließlich Außenanlagen sowieBaumaßnahmen für die mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung
  • Nachfolgende Ausgaben sind nicht zuweisungsfähig und finden keinen Eingang in die Bemessungsgrundlage:
    • Ausgaben für den Grunderwerb und die Kostengruppe 200 der DIN 276,
    • Personal- und Sachausgaben des Zuweisungsempfängers,
    • Umsatzsteuerbeträge, die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar sind,
    • Ausgaben, die ein anderer als der Träger der Maßnahme zu tragen verpflichtet ist,
    • Ausgaben für Kraftfahrzeugstellplätze mit Ausnahme solcher für Menschen mit Behinderung,
    • die Kostengruppe 800 der DIN 276,
    • Ausgaben für nicht fest mit dem Gebäude verbundene Ausstattungsgegenstände,
    • Ausgaben für Möbel und digitale Geräte,
    • Ausgaben für Kunstwerke,
    • Ausgaben für Behelfsbauten und das Herrichten von Ausweichobjekten sowie
    • Ausgaben für Räume, die nicht überwiegend für schulische Zwecke genutzt.
  • Wohnen für Auszubildende
  • Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse als Träger gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 des Sächsischen Schulgesetzes.
  • Träger genehmigter Ersatzschulen, die gemäß den §§ 13 und 14 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vom 8. Juli 2015 (SächsGVBl. S. 434), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 476) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, durch den Freistaat Sachsen bezuschusst werden und deren Wartefrist abgelaufen ist
  • Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen.
  • Zuweisung von bis zu 60 % er Bemessungsgrundlage
  • mindestens 100.000 EUR Gesamtausgaben
  • Zweckbindungsdauer:
    • Zuweisung bis 150.000 EUR: 5 Jahre
    • Zuweisung ab 150.000 EUR: 12 Jahre
  • Bemessungsgrundlage für Neubau, Erweiterung und Gesamtsanierung von Schulgebäuden, Schulsporthallen und Wohnheimen: aufgelistete Kostenkennwerte gemäß Anlage. Alternativ: die berücksichtigungsfähigen Baukosten gemäß DIN 276
  • Bemessungsgrundlage Neubau und Herrichtung von Schulaußenanlagen und Schulsportaußenanlagen sowie für Sanierung von Schulgebäuden, Schulsporthallen und Wohnheimen: die nach DIN 276 ermittelten berücksichtigungsfähigen Baukosten
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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