SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"
Was bietet das Förderprogramm?
- Zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung nachhaltiger kommunaler Investitionen oder für Investitionen bereits nachhaltiger Kommunalverwaltungen
- Darlehenslaufzeit bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
- Zinsvergünstigung wird für 10 Jahre gewährt
- fachliche Beratung im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitskriterien wird von der Sächsischen Energieagentur - SAENA GmbH angeboten
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Investitionen zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel sowie damit in Zusammenhang stehende Vorhaben
- Ausgeschlossen sind Vorhaben zur Finanzierung kontroverser Geschäftspraktiken und kontroverser Geschäftsfelder (wie beispielsweise Braun- und Steinkohle)
Wer wird gefördert?
- Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigen- und Regiebetriebe in Sachsen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:
- genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe
- Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul
- Fachförderungen, zweckgebundene Versicherungsleistungen oder sonstige Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
- Zinsvergünstigung zwischen 0,25% und 0,5 % in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien:
- Zinvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im kundenspezifischen Modul „Grundlagen schaffen“ und/oder
- Zinsvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im vorhabenspezifischen Modul „Transformation begleiten“ bzw. eine Zinsvergünstigung in Höhe von 0,5 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums des vorhabenspezifischen Moduls „Anlehnung an die EU-Taxonomie“
- Rückzahlung als Ratendarlehen mit quartalsweiser Tilgung mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren möglich
Kredithöhe und Auszahlung
- Darlehenshöhe ab 150 TEUR bis maximal 20 Mio. EUR
- Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung wird für Kommunen und kommunale Zweckverbände ausgeschlossen.
Verwendungsnachweis
- Der Verwendungsnachweis kann, sofern vorhanden, bereits mit Abschluss des Darlehensvertrages erbracht werden, jedoch spätestens entsprechend der Nachweispflicht gemäß Anhang zum Antrag (SAB Sachsenkredit Nachhaltiges Kommunaldarlehen – Nachhaltigkeitskriterien).
Sicherheiten
- Sicherheiten in Form einer 100 % Kommunalbürgschaft sind nur von kommunalen Gesellschaften zu erbringen, denen die Erfüllung der kommunalen Aufgaben übertragen wurde
Beihilferechtliche Regelungen
- Übt die Gebietskörperschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, kann die Zinsvergünstigung des Darlehens beihilferelevant sein, nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt Beihilfe entnehmen.
Kombination mit anderen Fördermitteln
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Entsprechende Beihilfe-Höchstgrenzen sind dabei zu berücksichtigen.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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