Lehrkräfte-Endgeräte-Ergänzungs-Förderverordnung (LehrkräfteEndErgänzFöVO)
Was bietet das Förderprogramm?
- Erstausstattung von Lehrkräften mit mobilen Endgeräten
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Beschaffung von mobilen Endgeräten und des für deren Nutzung zwingend erforderlichen Zubehörs, insbesondere Software, Adapter, externe Speichermedien und Eingabegeräte, einschließlich deren Ersteinrichtung
- Personal- und Sachausgaben des Schulträgers in den Haushaltsjahren 2023 und 2024, soweit diese für die Administration und den Support anfallen
- nicht zuweisungsfähig sind Ausgaben für Drucker, Scanner und sonstige für den Einsatz nicht erforderliche Zusatzgeräte
- körperliche Einschränkungen der auszustattenden Lehrkraft, die besonderes Zubehör erfordern, sind zu berücksichtigen
Wer wird gefördert?
- öffentliche Schulträger
- Träger genehmigter Ersatzschulen
- Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Schulträger sind antragsberechtigt, sofern eine Mittelbereitstellung gem. Budgetliste (siehe „Formulare und Downloads“) erfolgte
- Lehrkraft verfügt noch nicht über ein Endgerät, das nach der Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung vom 12. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 631) gefördert worden ist
- Beschaffung oder Beauftragung darf nicht vor dem 1. Januar 2023 liegen
- Freie Träger: Einholung von 3 vergleichbaren Angeboten bei Vorhaben mit einer Gesamtzuweisung von mindestens 100.000,00 EUR bei einerm Volumen von von über 5.000,00 EUR ohne UST
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- 100 % der zuweisungsfähigen Ausgaben
- Zuweisung nur bis Höhe des Schulträgerbudgets
- zuweisungsfähige Ausgaben betragen pro mobilem Endgerat maximal 820,00 EUR für Beschaffung von mobilen Endgeräten und Zubehör sowie 120,00 EUR pro Haushaltsjahr und Endgerät für Support und Administration
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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