Sächsische Kommunalpauschalenverordnung

Stärkung des sozialen Angebots in Landkreisen und kreisfreien Städten.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Vorhaben in sozialen Bereichen:
    • Pflege
    • Ehrenamt
    • Integration
    • Gesundheit und Versorgung
    • Psychiatrie und Suchthilfe
    • Teilhabe von Menschen mit Behinderung
    • Seniorenpolitische Arbeit
    • Kinder und Jugendliche
  • Landkreise
  • Kreisfreie Städte
  • Fördervoraussetzung im Bereich Integration:
    • Angebote zur Flüchtlingssozialarbeit nicht in fachlicher Zuständigkeit oder in eigener Umsetzung in den für ausländerrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Ämtern angesiedelt sind und den Qualitätsstandards der sozialen Arbeit genügen und entsprechende Konzeptionen und Aufgabenbeschreibungen vorsehen
    • Einsatz qualifizierten Personals für Beratung zur freiwilligen Ausreise
    • Verwendung von nicht mehr als 20 % der zugewiesenen Mittel für Verwaltungsaufgaben
  • Im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe: Förderungsvoraussetzung Sozialpsychiatrischer Dienst:
    • Leitung, welche die Voraussetzungen nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes erfüllt oder für die eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 4 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes erteilt worden ist
    • Teilnahme der Sozialpsychiatrischen Dienste und psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen an der Psychiatrieberichterstattung gemäß § 8a Absatz 1 und 2 sowie den §§ 8b bis 8d des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes und ergänzenden Vorgaben durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt 
    • Teilnahme Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen gemäß § 8a Absatz 3 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes an der Berichterstattung im Rahmen der Deutschen Suchthilfestatistik 
  • Im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:
    • Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe und Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung durch die zu fördernden Maßnahmen im Sinne der Zweckbestimmung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Inklusionsgesetzes vom 2. Juli 2019 Menschen mit Behinderungen 
    • Einbezug der Behindertenbeauftragen und -beiräte unter Berücksichtigung der Zweckbindung
  • Festlegung der Förderhöhe für die einzelnen Bereiche durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
  • In den Förderbereichen sind Personal- und Sachausgaben förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Sachen und der Erwerb von Fahrzeugen.
  • Gewährung für die Dauer eines Haushaltsjahres
  • Auszahlung: gleichhohe Raten im März und Juli eines Jahres ohne gesonderten Antrag
  • Unter Auferlegung der maßgebenderen Bestimmungen des Zuwendungsbescheides, Weiterleitung an Dritte möglich
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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