Investitionsprogramm barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle"

Investitionen in eine barrierefreie Zukunft Sachsens.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich (inklusive Gastronomiebereich)
  • Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten (nicht stationären) Arztpraxen und Zahnarztpraxen
  • Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Dies gilt insbesondere für:
    • Jugend- und Freizeittreffs
    • Seniorenbegegnungsstätten
    • Stadtteilzentren
    • Bibliotheken
    • Museen
    • Sportstätten des Freizeit- und Breitensports
    • Freibäder
    • Volkshochschulen
  • Erstempfänger:in der Zuwendung sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen. Letztempfänger:in sind die Eigentümer:innen der o.g. Einrichtungen. Letztempfänger:in kann auch der Betreiber:in (z.B. Mieter:in bzw. Pächter:in) der öffentlich zugänglichen Einrichtung sein, wenn bei Baumaßnahmen eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt.
  • Die Höhe der Zuwendung für die Erstempfänger:in ergibt sich aus einem Sockelbetrag, der sich aus der Anzahl der schwerbehinderten Menschen (statistischer Bericht – Schwerbehinderte Menschen im Freistaat Sachsen 31. Dezember 2017 – K III – 2/17) in der jeweiligen Gebietskörperschaft ergibt, gerundet auf volle 100 EUR:
Landkreis/Kreisfreie Stadt und deren Pauschale
  • Die Höhe der Zuwendung für die Letztempfänger kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sollen für die Einzelmaßnahme des Letztempfängers 25.000 EUR nicht überschreiten. Ein Eigenanteil des Letztempfängers an den zuwendungsfähigen Ausgaben ist nicht aufzubringen.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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