Heilberufe – Fachärztliche Weiterbildung sowie Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung (Teile A und B der RL Heilberufe)

Nachwuchskräfte zur flächendeckenden fachärztlichen Versorgung gewinnen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Teil A Förderung der fachärztlichen Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten (Weiterzubildenden) in den Fachgebieten Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie in den Modellregionen des Gemeinsamen Landesgremiums Weißwasser und Marienberg auch in dem Fachgebiet Allgemeinmedizin, sofern der Bedarf vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt angezeigt ist
  • Teil B Förderung von Verbünden zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung

A fachärztliche Weiterbildung:
 

  • Private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser
  • Landkreise und Kreisfreie Städte


B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung:
 

  • Sächsische Landesärztekammer
  • Natürliche und juristische Personen, die Träger oder Verwalter von bestehenden oder zu errichtenden reionalen Weiterbildungsverbünden sind
  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Teil A fachärztliche Weiterbildung

Fachärztliche Weiterbildung in den Fachgebieten Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie in den Modellregionen des Gemeinsamen Landesgremiums Weißwasser und Marienberg auch in dem Fachgebiet Allgemeinmedizin:
 

  • Weiterzubildende sind auf einer zusätzlichen Weiterbildungsstelle für einen mindestens sechsmonatigen Weiterbildungsabschnitt zu beschäftigen
  • Alle planmäßigen fachärztlichen Weiterbildungsstellen des Zuwendungsempfängers sind zum Zeitpunkt der Antragstellung besetzt
  • Erklärung der Weiterzubildenden, eine Weiterbildung und einen mindestens zwölfmonatigen Weiterbildungsabschnitt im vertragsärztlichen Bereich in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren sowie nach Abschluss der Weiterbildung eine fachärztliche Tätigkeit im Freistaat Sachsen im vertragsärztlichen Bereich bevorzugt im ländlichen Raum aufzunehmen
  • Weiterzubildende sind zur weiterbildungsbegleitenden Vermittlung von fachspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten unter Fortzahlung der Vergütung an 5 Arbeitstagen pro Jahr von der Arbeit freizustellen
  • Die Zuwendungen und der Eigenanteil ist in voller Höhe für die Entgeltzahlung der Weiterzubildenden zu verwenden


Fachärztliche Weiterbildung in den Fachgebieten des öffentlichen Gesundheitswesens oder Hygiene und Umweltmedizin:
 

  • Beschäftigung von Weiterzubildenden, die bislang nicht über eine fachärztliche Qualifikation für die Fachgebiete öffentliches Gesundheitswesen oder Hygiene und Umweltmedizin verfügen
  • Verpflichtung der Weiterzubildenden, eine Weiterbildung in einem der in der Richtlinie genannten Fachgebiete zu absolvieren
  • Verpflichtung des Zuwendungsempfängers oder einer anderen Behörde des öffentlichen Gesundheitswesens im Freistaat Sachsen, die Fachärztin oder den Facharzt mindestens 60 Monate, nachdem sie oder er zum Führen der Facharztbezeichnung in den Gebieten des öffentlichen Gesundheitswesen oder Hygiene und Umweltmedizin befugt ist, weiter zu beschäftigen


Teil B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung
 

  • Konzept zum Betrieb einer landesweiten Geschäftsstelle bzw. Konzept zur regionalen Organisation fachärztlicher Weiterbildungen im Verbund
  • Detaillierter Tätigkeitsbericht einmal pro Jahr
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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