VwV Investkraft - Brücken in die Zukunft Land
Was bietet das Förderprogramm?
- Trägerneutrale Finanzhilfen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 75 %
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen an der kommunalen Infrastruktur in folgenden Bereichen:
- a) Schulhausbau
- b) Bau und Ausbau von Kindertagesstätten
- c) Straßenbau
- d) Öffentlicher Personennahverkehr
- e) Wasserver- und Abwasserentsorgung
- f) Gewässerschutz
- g) Brachflächenrevitalisierung
- h) Sportstätten
- i) Verwaltungsgebäude und Sonderbauten im Sinne von § 2 Absatz 4 der Sächsischen Bauordnung vom 28. Mai 2004
- Einrichtungen für soziale Zwecke
Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse sowie nicht-kommunale Trägerschaft von kommunalen Infrastruktureinrichtungen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Zuwendungen werden nur gewährt, wenn:
- Die Maßnahme Teil eines bestätigten Investitionsplanes ist
- Die Maßnahme Teil eines bestätigten Investitionsplanes ist
- Eine vollständige Abnahme der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2021 in besonderen Ausnahmefällen bis zum 31. Dezember 2023 gesichert erscheint
- Investitionen in baulichen Anlagen, soweit diese außerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen (Ausnahmen: städtebaulich erwünschte Maßnahmen innerhalb historisch gewachsener Gemeindegebiete; Maßnahmen für die eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde vorgelegt wird)
- Für Maßnahmen nach Großbuchst. C Ziffer I Buchst. i werden Zuwendungen darüber hinaus nur gewährt, wenn:
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Antragstellung mindestens 10 000 EUR betragen
- Die beantragende Person/Einrichtung im Eigentum des zur Förderung beantragten Objektes ist oder durch Rechtsvorschriften oder Vertrag zur Vornahme der Investition beziehungsweise Erhaltungsmaßnahme berechtigt ist
- Die Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen auch längerfristig nutzbar sind
- Diese nicht an Dritte weitergeleitet wird
- Für Maßnahmen nach Buchstabe i) Verwaltungsgebäude und Sonderbauten sowie Einrichtungen für soziale Zwecke sind insbesondere Ausgaben für:
- Baukosten, einschließlich der Ausgaben für den Rückbau, die Beräumung und die Sicherung sowie für vorbereitende Arbeiten
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Gebäuden und Anlagen
- Im Zusammenhang mit einer Maßnahme anfallende, angemessene Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen für Planung und Projektsteuerung
- Investive Begleit- und Folgemaßnahmen
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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