Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung

Förderung innovativer Ansätze mit überregionaler Bedeutung.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.

Unterstützt werden Projekte, die nicht in der bestehenden Förderlandschaft abgebildet werden, für die aber dennoch ein landesweites Interesse des Freistaates Sachsen besteht. Vorhaben, die einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Regionen haben, können eine Förderung in den folgenden Bereichen erhalten: 
 

  • Regionalentwicklung
  • Baukultur
  • Baukulturelles Erbe
  • Innovatives Bauen


Nicht gefördert werden:
 

  • Kreditbeschaffungskosten, Pachten, Erbbauzinsen und Grunderwerbsteuer
  • Abschreibungsbeträge für Investitionen
  • Erwerb von Immobilien und Grundbesitz
  • Eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen
  • Publikationen, soweit sie nicht im Einzelfall als notwendig für die Verbreitung der Ergebnisse der den Fördergegenstand bildenden Tätigkeit der Zuwendungsempfangenden anerkannt werden
  • Anschaffungsausgaben von Personenkraftwagen und Betriebsfahrzeugen, soweit diese nicht innovativer Bestandteil eines Modellprojektes sind
  • Mahngebühren
  • Natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

An der Durchführung des Vorhabens besteht besonderes Interesse des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR), oder das Projekt dient der Umsetzung von Beschlüssen der Staatsregierung.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt eine überregionale Wirkung entfaltet. Projekte mit ausschließlich örtlicher Wirkung können nicht gefördert werden.

  • Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens 
  • Es stehen keine anderweitigen Fördermöglichkeiten zur Verfügung (anderweitige Förderung oder Finanzierung des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der Europäischen Union sind vorrangig in Anspruch zu nehmen)
  • Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist nicht zulässig. 

Der Projektträger stellt dem Freistaat Sachsen die aus dem Projekt resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse uneingeschränkt zur Verfügung. 

So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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