Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)

Städtebauliche Maßnahmen in Stadtteilen mit sozialen Problemlagen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
  • Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB)
  • Baumaßnahmen (§ 148 BauGB) an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie Baumaßnahmen privater Eigentümer
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Vergütungen für Beauftragte 
  • Ausgaben für Verfügungsfonds
  • Weitere Fördergegenstände in der Förderrichtlinie 

    
Die Förderung von Maßnahmen zur Sanierung und zum Neubau von Sportstätten, welche ein SBR-Granulat (Styrol-Butadien-Rubber-Granulat) verwenden, wird aktuell ausgesetzt.

  • Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Wenn  Maßnahmen Dritter gefördert werden sollen, wenden Sie sich als Eigentümer bitte an Ihre Gemeinde (Weiterleitung der Förderung). 

Neuanträge: 

 

  • Abrenzung Fördergebiet mit Beschluss der Gemeinde
  • Laufzeit der Förderung des Gebietes: bis zu 10 Jahren
  • Schlüssige Ableitung der zur Förderung beantragten Gesamtmaßnahmen (Fördergebiet) aus einem aktuellen Stadtentwicklungskonzept (nicht älter als 10 Jahre)
  • Vorlage einer konkreten Maßnahme- und Umsetzungsplanung
  • Einreichung von Übersichtsplänen 
  • Ausgewogenes Bündel an öffentlichen und privaten Maßnahmen

   


Fortsetzungsanträge:

 

  • Qualitative Bewertungsmaßstäbe in der Ausschreibung des SMR
  • U.a. Bewertung Umsetzungsfortschritts im geplanten Zeitrahmen und Gesamtförderrahmen, Einhaltung Finanzrahmen


Kommunale Bau- und Ordnungsmaßnahmen mit einem Maßnahmebeginn ab 1. Juli 2023:
 

  • Eine Belegliste ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen (Nr. 5.3 VVK)
  • Angaben zur jeweiligen Kostengruppe nach DIN 276 (2. Gliederungsebene) sind nicht erforderlich
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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