Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
Was bietet das Förderprogramm?
- Förderung eines Paketes vorwiegend investiver Einzelmaßnahmen
- Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie Nutzungsvielfalt
- Bündelung der finanziellen Unterstützung für sehr unterschiedliche Maßnahmen im Quartier
- Bürgernahe Planung durch Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Konzepterstellung und im Rahmen der Vergabe von Mitteln aus Verfügungsfonds
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
- Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB)
- Baumaßnahmen (§ 148 BauGB) an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie Baumaßnahmen privater Eigentümer
- Sicherungsmaßnahmen
- Vergütungen für Beauftragte
- Ausgaben für Verfügungsfonds
- Weitere Fördergegenstände in der Förderrichtlinie
Die Förderung von Maßnahmen zur Sanierung und zum Neubau von Sportstätten, welche ein SBR-Granulat (Styrol-Butadien-Rubber-Granulat) verwenden, wird aktuell ausgesetzt.
Wer wird gefördert?
- Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Wenn Maßnahmen Dritter gefördert werden sollen, wenden Sie sich als Eigentümer bitte an Ihre Gemeinde (Weiterleitung der Förderung).
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Neuanträge:
- Abrenzung Fördergebiet mit Beschluss der Gemeinde
- Laufzeit der Förderung des Gebietes: bis zu 10 Jahren
- Schlüssige Ableitung der zur Förderung beantragten Gesamtmaßnahmen (Fördergebiet) aus einem aktuellen Stadtentwicklungskonzept (nicht älter als 10 Jahre)
- Vorlage einer konkreten Maßnahme- und Umsetzungsplanung
- Einreichung von Übersichtsplänen
- Ausgewogenes Bündel an öffentlichen und privaten Maßnahmen
Fortsetzungsanträge:
- Qualitative Bewertungsmaßstäbe in der Ausschreibung des SMR
- U.a. Bewertung Umsetzungsfortschritts im geplanten Zeitrahmen und Gesamtförderrahmen, Einhaltung Finanzrahmen
Kommunale Bau- und Ordnungsmaßnahmen mit einem Maßnahmebeginn ab 1. Juli 2023:
- Eine Belegliste ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen (Nr. 5.3 VVK)
- Angaben zur jeweiligen Kostengruppe nach DIN 276 (2. Gliederungsebene) sind nicht erforderlich
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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