Rückbau Wohngebäude (FRL RüWo)

Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden außerhalb der Städtebaufördergebiete in Sachsen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Abbruch und Demontage des Bauwerkes
  • Abtransport des Abbruchmaterials einschließlich der Enddeponie
  • Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Einfache Herrichtung des Grundstückes nach der Rückbaumaßnahme (Begrünung)
  • notwendige Baunebenkosten
  • Freimachung von Wohnungen
  • Abbruchbedingte Instandsetzung an Nachbarhäusern
  • Keine Förderung des  Teilrückbaus und des Rückbaus von unbewohnbaren, ruinösen Wohngebäuden
  • Gemeinden im Freistaat Sachsen
  • Gemeinden können Zuwendungen an Gebäudeeigentümer weiterleiten
  • Die Gemeinde, in der sich die Rückbaumaßnahme befindet, verfügt über ein integriertes Stadtentwicklungskonzept
  • Das Rückbauobjekt befindet sich außerhalb eines bestehenden Fördergebietes der städtebaulichen Erneuerung
  • Begründung, dass die Maßnahme aufgrund der erwarteten demografischen Entwicklung erforderlich ist
  • Gebäude in bewohnbarem, nicht ruinösem Zustand
  • Vertragliche Verpflichtung des Eigentümers, auf die Wiederbebauung des Grundstücks mit Wohngebäuden für mindestens 10 Jahre zu verzichten
  • Zustimmung etwaiger Fördermittel- und Bürgschaftsgeber bzw. etwaiger Grundpfandrechtsgläubiger muss vorliegen
  • Vorlage der baurechtlichen Abbruchgenehmigung, sofern erforderlich
  • Vorlage der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, sofern erforderlich
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

digiconn GmbH
Creative Loft:
Innere Plauensche Strasse 2 A,
08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
Verwaltung:
Strasse der Befreiung 167,
08141 Reinsdorf b. Zwickau

+49375 44797879
info@digiconn.de

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.