Rückbau Wohngebäude (FRL RüWo)
Was bietet das Förderprogramm?
- Bereinigung des Wohnungsmarktes in Gemeinden
- Förderung des Rückbaus von Wohngebäuden außerhalb bestehender Fördergebiete der städtebaulichen Erneuerung
- Anteilsförderung von 90% der angefallenen Ausgaben, höchstens 100 EUR / m² rückgebauter Wohnfläche
- Förderung setzt Verzicht der Wiederbebauung des Grundstücks mit Wohngebäuden für 10 Jahre voraus
- Beseitigung städtebaulicher Misstände und Funktionsverluste
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Abbruch und Demontage des Bauwerkes
- Abtransport des Abbruchmaterials einschließlich der Enddeponie
- Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen
- Einfache Herrichtung des Grundstückes nach der Rückbaumaßnahme (Begrünung)
- notwendige Baunebenkosten
- Freimachung von Wohnungen
- Abbruchbedingte Instandsetzung an Nachbarhäusern
- Keine Förderung des Teilrückbaus und des Rückbaus von unbewohnbaren, ruinösen Wohngebäuden
Wer wird gefördert?
- Gemeinden im Freistaat Sachsen
- Gemeinden können Zuwendungen an Gebäudeeigentümer weiterleiten
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Die Gemeinde, in der sich die Rückbaumaßnahme befindet, verfügt über ein integriertes Stadtentwicklungskonzept
- Das Rückbauobjekt befindet sich außerhalb eines bestehenden Fördergebietes der städtebaulichen Erneuerung
- Begründung, dass die Maßnahme aufgrund der erwarteten demografischen Entwicklung erforderlich ist
- Gebäude in bewohnbarem, nicht ruinösem Zustand
- Vertragliche Verpflichtung des Eigentümers, auf die Wiederbebauung des Grundstücks mit Wohngebäuden für mindestens 10 Jahre zu verzichten
- Zustimmung etwaiger Fördermittel- und Bürgschaftsgeber bzw. etwaiger Grundpfandrechtsgläubiger muss vorliegen
- Vorlage der baurechtlichen Abbruchgenehmigung, sofern erforderlich
- Vorlage der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, sofern erforderlich
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis
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