Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung (NiSE)

Aufwertung von benachteiligten Stadtquartieren.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Investive Vorhaben zur Verringerung des CO2-Ausstoßes, zur Verbesserung der Stadtökologie sowie investive und nichtinvestive Vorhaben im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Belebung, wenn sie innerhalb des o.g. Fördergebietes liegen. Die Nachrangigkeit gegenüber gleichartiger nationaler Förderung ist zu beachten.
  • Investitionen in die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten und Hochwasserentstehungsgebieten sind nur eingeschränkt förderfähig (Genehmigung bzw. Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde) . 
  • Sächsische Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern und einem benachteiligten Quartier im sozialen, demografischen, infrastrukturellen oder stadtökologischen Bereich.
  • Gebiete, die zum Zeitpunkt der Einreichung des GIHK durch LEADER vollständig, d.h. investiv und nichtinvestiv, zuwendungsfähig sind, können keine Förderung beantragen.

Zuschusshöhe

  • Zuschuss für kreisfreie Städte: 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Zuschuss für kreisangehörige Städte und Gemeinden: 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Bei Einzelvorhaben bis 200.000 EUR finden die Vereinfachten Kostenoptionen (Pauschalbetrag) Anwendung

Voraussetzungen

  • Abgrenzung Fördergebiet mit Beschluss der Gemeinde
  • Schlüssige Ableitung des zur Förderung beantragten Fördergebietes aus einem aktuellen Stadtentwicklungskonzept (INSEK) nicht älter als 10 Jahre
  • Vorlage einer konkreten Kosten- und Finanzierungsplanung mit Einzelvorhaben
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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