FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen (Regionale Planungsförderung)
Was bietet das Förderprogramm?
- Fördermittel für die Erstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
- Zuschüsse für Grundleistungen der Leistungsbilder Bebauungsplan und Flächennutzungsplan gemäß HOAI
- Bei begründetem Bedarf Föderung zusätzlicher Ausgaben für die Leistungsbilder Landschaftsplan und Grünordnungsplan gemäß HOAI
- Förderung von baugebietsbezogenen Energie- und Wärmekonzepten
- Bei gemeindeübergreifenden Vorhaben kann der Fördersatz wegen zusätzlicher Ausgaben für Vorbereitung, Koordination, interkommunale Abstimmung und Steuerung um bis zu 5 % erhöht werden
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Bebauungspläne für gewerbliche Ansiedlungen größer 50 ha > Schwerpunkt A
- Bebauungspläne für gewerbliche Ansiedlungen von 10 bis 50 ha > Schwerpunkt B
- Flächennutzungspläne mit Flächen für gewerbliche Ansiedlungen von mindestens 10 ha > Schwerpunkt C
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände des Freistaates Sachsen
- mit Zustimmung der Gemeinde: Landkreis
- Bei gemeindeübergreifenden Vorhaben mit Zustimmung der betroffenen Gemeinden neben den Landkreisen auch Planungszweckverbände
Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
- jährliche Ausschreibung der Fördermittel zu einem einheitlichen Antragsstichtag (siehe Formulare / Downloads)
Fördersätze für Maßnahmen mit Schwerpunkt A:
- 2023: 75 %
- 2024: 75 %
- 2025: 75 %
- 2026: 70 %
- 2027: 60 %
Fördersätze für Maßnahmen der Schwerpunkte B und C:
- 2023: 50 %
- 2024: 50 %
- 2025: 40 %
- 2026: 30 %
- 2027: 20 %
- bei gemeindeübergreifenden Vorhaben kann der Fördersatz wegen zusätzlicher Ausgaben für Vorbereitung, Koordination, interkommunale Abstimmung und Steuerung um bis zu 5 % erhöht werden
- Über die Förderwürdigleit der Vorhaben (Anträge) sowie Ausnahmen entscheidet ein Fachgremium.
- Übersteigen die Anträge die verfügbaren Fördermittel eines Haushaltsjahrs, erfolgt eine Priorisierung. Schwerpunkt A wird vor Schwerpunkt B gewichtet, Schwerpunkt B vor Schwerpunkt C.
- Auszahlungsanträge können nach Planungsfortschritt eingereicht werden, möglichst maximal 2 Auszahlungen pro Vorhaben. Der Mittelvorgriff auf erwartete Auszahlungen innerhalb von 2 Monaten ist zulässig.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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