Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
Was bietet das Förderprogramm?
- Förderung der vertikalen Erschließung von bestehendem Mietwohnraum durch ein zinsverbilligtes Darlehen
- Darlehenshöhe: bis zu 100 % für die Errichtung bzw. Erneuerung von Personenaufzügen und damit verbundenen Maßnahmen zur Barrierereduzierung
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Die Errichtung bzw. Erneuerung von Personenaufzügen in oder an bestehenden Mietwohngebäuden
- Darüber hinaus werden in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen gefördert:
- Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Zugangsbereich zum Gebäude (Zuwegung) bzw. zur Wohnung sowie
- Investive Begleit- und Folgemaßnahmen
- Zu den förderfähigen Ausgaben zählen insbesondere Ausgaben für:
- Planung
- Bauliche Maßnahmen, die für Bau und Betrieb erforderlich sind, wie z. B.
- Schaffung von Decken- und Wanddurchbrüchen,
- Änderung von Wohnungszuschnitten
- Verlegung von Versorgungsleitungen,
- Installation der erforderlichen elektrischen Anlagen
- Einbau eines Personenaufzugs sowie aller erforderlicher Ausrüstungsgegenstände
- Maurer- Verputz- und Malerarbeiten
- Erneuerung von bestehenden Aufzugsanlagen, wenn damit eine gravierende qualitative Verbesserung der vertikalen Erreichbarkeit erzielt wird (z.B. Herstellung der stufenlosen Erreichbarkeit von Wohnungen, einer für Rollator geeigneten Kabinenfläche) – der reine Ersatz wird nicht gefördert
- Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen, wenn
- nach der Richtlinie Seniorengerecht Umbauen die Modernisierung oder Neuerrichtung eines Personenaufzuges der in allen Etagen ebenerdig und von Personen mit Rollstuhl / Rollator nutzbar ist, gefördert wurde.
- nach der Richtlinie gebundener Mietwohnraum gefördert wurde oder wird.
- das Unternehmen einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Festlegung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.
Wer wird gefördert?
- Der Eigentümer:in oder Erbbauberechtigte:r eines Grundstücks jeweils mit einem bestehenden Mietwohngebäude
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Das Gebäude muss mehr als 3 Geschosse und mehr als 6 Mietwohnungen haben, auch einzelne Aufgänge werden gefördert
- Das Mietwohngebäude muss spätestens am 31. Dezember 1990 bezugsfertig gewesen sein
- Das Mietwohngebäude muss ab dem 1. OG aufwärts innerhalb der Darlehenslaufzeit überwiegend für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt werden (Zweckbindungsfrist)
- Die Förderung erfolgt nur in Gemeinden, in welchen entsprechender Leerstand besteht. Dies gilt als gegeben, wenn die Leerstandsquote der Gemeinde über 5 % liegt. Das Staatsministerium stellt die für diese Prüfung erforderlichen Daten jährlich zur Verfügung. Im Einzelfall kann das Staatsministerium auch anhand anderer wohnungswirtschaftlicher Daten, die den Förderzweck begründen, einer Förderung zustimmen.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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