Förderprogramm gebundener Mietwohnraum (RL gMW)
Was bietet das Förderprogramm?
- Erweiterung des Wohnungsbestandes an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum
- bis 2023: Zuschuss von bis zu 4,80 EUR/qm/Monat der Belegungsbindung zur anfänglichen Miete als Baukostenzuschuss
- ab 2024: erhöhte Förderung von 45 % der prognostizierten Angebotsmiete (Nettokaltmiete) im Jahr der Bezugsfertigkeit, berechnet auf die Zeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in EUR pro m² für Haushalte mit Einkommen unter den Grenzwerten von § 1 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung
- ab 2024: 2. Förderweg in Höhe von 35 % der prognostizierten Angebotsmiete (Nettokaltmiete) im Jahr der Bezugsfertigkeit, berechnet auf die Zeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in EUR pro m² für Haushalte mit geringem Einkommen gemäß § 2 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum kann erfolgen durch:
- Neubau
- Modernisierung, Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (Bauaufwand mindestens 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche)
- Erstmaliger Erwerb von unbewohntem Wohnraum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung
Wer wird gefördert?
- Städte Dresden und Leipzig (Erstempfänger), die die Zuwendung an den Eigentümer der geförderten Wohnung (Letztempfänger) weiterreichen
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Belegungsrechte
- Für die Dauer von mindestens 15 Jahren und maximal 20 Jahren gemäß § 26 Wohnraumförderungsgesetz für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein
- Mietpreisbindung
- Anfängliche Miete = Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit abzüglich der Höhe der Förderung in Euro pro m²
- Wohnflächenhöchstgrenzen
- 1-Personen-Haushalte: max. 45 m²
- 2-Personen-Haushalte: max. 60 m²
- 3-Personen-Haushalte: max. 75 m²
- 4-Personen-Haushalte: max. 85 m²
- Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche höchstens um je 10 m²
- Sonstiges
- Bei Wohnungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung und wegen besonderer Umstände des Einzelfalls kann die Gemeinde von den Wohnflächen abweichen.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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