Beratungsförderung - Betriebsberatung
Zuschuss für die Beratung zu unternehmensrelevanten Fragen und unmittelbaren Zertifizierungsausgaben.
Was bietet das Förderprogramm?
- Unterstützung bei der Inanspruchnahme von professionellen Beratungsleistungen
- Unterstützung bei der Erlangung eines unmittelbaren Zertifikats im Zusammenhang mit der Maßnahme
- Beratung mit der Unterstützung eines Qualitätssicherers
Machbarkeitsprüfung
Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
Was wird gefördert?
- Beratungsleistungen mit einem Umfang von mindestens fünf Tagewerken zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere betriebswirtschaftlicher, finanzieller, personeller, technischer und organisatorischer Art
- Unmittelbare Zertifizierungsausgaben (Erstzertifizierung) im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Erlangung eines Zertifikats
Nicht gefördert werden:
- Beratungsleistungen, die nach der Richtlinie nicht förderfähig sind.
Wer wird gefördert?
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, sowie Angehörige der Freien Berufe und kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
Nicht gefördert werden:
Nicht gefördert werden:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die eine Vermögensauskunft abgegeben haben.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Zwischen dem Erbringer einer geförderten Leistung und dem Antragsteller oder dem oder den Endbegünstigten darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.
- Maximal werden bis zu 20 Tagwerke innerhalb eines 12-Monatszeitraums gefördert.
- Die Tagewerke können unabhängig voneinander in verschiedenen Vorhaben eingesetzt werden.
- Eine Förderung von Beratungsleistungen, die weniger als fünf Tagewerke in Anspruch nehmen, ist ausgeschlossen.
- Nur ganze Tagewerke können Gegenstand einer Förderung sein.
- Die Beratungen sollen jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nach Antragsstellung abgeschlossen sein.
So funktionierts
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Anfrage senden
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns Ihre Ideen für die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
02
Förderprüfung
Anhand Ihres Vorhabens und der Firmendaten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Antrag stellen
Wir besprechen Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern die Kommunikation mit unseren Partnern für die Förderungen – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
04
Projektstart
Anschließend kann die Umsetzung Ihres Projektes starten. Unser Team begleitet Sie und garantiert eine transparente und zuverlässige Kommunikation und koordiniert alle Phasen.

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