Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)
Was bietet das Förderprogramm?
- Förderung besteht grundsätzlich aus einem Zuschuss in Verbindung mit einem Zinszuschuss zu einem Darlehen
- Darlehenshöhe bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, bei energetisch hochwertigen Modernisierungen bis zu 100 % der nicht nach BEG WG förderfähigen Ausgaben
- Zuschusshöhe 35% der förderfähigen Ausgaben für Modernisierungen im Sinne §16 Abs. 3 Wohnraumfördergesetz, max. 580 EUR/qm Wohnfläche
- Zuschusshöhe 45% / 70% bzw. 75% der förderfähigen Ausgaben für energetisch hochwertige Modernisierungen (Effizienzhaus 85 und besser)
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Nach dieser Richtlinie können Modernisierungen von Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden, d.h. die Wohnungen sind ausschließlich für 15 Jahre mietpreis- und belegungsgebunden
- gefördert werden insbesondere folgende bauliche Maßnahmen:
- alle Modernisierungsmaßnahmen in den Kostengruppen 300 bis 500 und 700 gemäß DIN276 sowie Baunebenkosten
- Gebrauchswerterhöhungen, insbesondere Anpassungen von Zuschnitten, Herrichtung von Sanitärräumen, Anbau und Modernisierung von Balkonen, Ein- und Anbau von Aufzügen
- Abbau von Barrieren und Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohnungen, Gebäuden und Grundstücken
- Schallschutz, Radonschutz, Reduzierung des Energieverbrauches und der Kohlendioxid-Emissionensowie Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien
- Dach- und Fassadenbegrünung und andere Maßnahmen der Klimaanpassung
- gefördert werden energetisch hochwertige Modernisierungen, wenn mindestens das Effizienzhaus 85 nach Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude erreicht wird,
- zusätzlich gefördert wird das Ausstellen des Nachhaltigkeitszertifikats „Qualitätssiegel Nachhaltiges „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM).
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- innerhalb der letzten 15 Jahre an diesen Gebäudeteilen bzw. Ausstattungsmerkmalen bereits wesentliche Modernisierungsmaßnahmen (z.B. am Aufzug, Heizung, Dach oder Fassade) durchgeführt worden sind
- die baulichen Maßnahmen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen
- die Gesamtbelastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen nicht tragbar erscheint
- das Unternehmen einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist
Wer wird gefördert?
- Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte(r) von Mietwohnraum
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Vorhaben
- noch nicht begonnen
- mindestens 200 EUR förderfähige Gesamtausgaben je qm Wohnfläche
- dauerhafte Verbesserung des Gebrauchs- und Wohnwertes
- Finanzierung muss tragbar sein
- muss den wohnungswirtschaftlichen Zielsetzungen der Gemeinde entsprechen
Mietwohngebäude
- muss mindestens älter als 15 Jahre sein
- mehr als 2 Mietwohnungen
- In Gemeinden mit weniger 300.000 Einwohner muss das Gebäude
- bewohnt sein (Leerzug max. zwei Jahre vor Antragstellung mit Blick auf die Modernisierung ist förderunschädlich) oder
- ein Baudenkmal sein oder
- nach Bestätigung der zuständigen Stelle zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählen.
Wohnung
- Nettokaltmiete nach Modernisierung maximal 6,80 EUR/qm; bei energetisch hochwertigen Modernisierungen 7,50 EUR/qm
- Einhaltung der Wohnflächengrenzen nach Fertigstellung
- unterliegt der Mietpreis- und Belegungsbindung
Eine Förderung energetisch hochwertiger Modernisierungsmaßnahmen erfolgt nur ergänzend zu einer Förderung nach BEG WG in der Kreditvariante.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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